Singulus Technologies: Anleihegläubiger verzichten auf mögliche Kündigungsrechte
Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES meldet erfolgreichen Abschluss der zweiten Gläubigerversammlung am 30. Mai 2023
Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)
Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von 33,06 % beschlussfähig und hat allen Beschlussvorschlägen zur Änderung der Anleihebedingungen mit 99,72 % zugestimmt.
Diese beinhalten einen Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte, die an eine verspätete Vorlage oder Veröffentlichung testierter Jahresabschlüsse anknüpfen, für die Dauer von fünfzehn Monaten sowie weitere Änderungen der Anleihebedingungen, die zu einem späteren Zeitpunkt die Refinanzierung der Anleihe erleichtern sollen.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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