SINGULUS: Anleihegläubiger stimmen temporärem Verzicht auf mögliche Kündigungsrechte zu
Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES meldet erfolgreichen Abschluss der zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG,ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)
Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von 33,8 % beschlussfähig und hat allen Beschlussvorschlägen zur Änderung der Anleihebedingungen mit über 98 % zugestimmt. Diese beinhalten u.a. einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf mögliche Kündigungsrechte wegen der bisher unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse 2020 sowie 2021 und räumen der Gesellschaft eine größere Flexibilität bei der Finanzierung ein. Der größere Finanzierungsspielraum wird besonders bei großen Solarprojekten benötigt. Des Weiteren ist der von der Emittentin vorgeschlagene gemeinsame Vertreter, die Tauris Service GmbH, mit 98,4 % gewählt worden.
Dr.-Ing. Stefan Rinck, CEO der SINGULUS TECHNOLOGIES AG: „Wir freuen uns über die Zustimmung unserer Anleihegläubiger. Unser Unternehmen hat damit die Voraussetzungen zur Finanzierung eines umsatzstärkeren Geschäfts geschaffen.“
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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