Singulus Technologies lädt zur zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022

Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:
Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)
Die von Freitag, den 26. August um 0:00 Uhr (MESZ), bis Dienstag, den 30. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H (die „Schuldverschreibungen“) war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 20. September 2022 einladen.
Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Homepage unter „https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/“ veröffentlicht werden.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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