Singulus Technologies AG: Kreditgeber verlängert Vorlagefrist für Jahresabschluss 2020
Adhoc-Mitteilung der Singulus Technologies AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES – Kreditgeber verlängert Vorlagefrist des ausstehenden testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 bis zum 31. Oktober 2022
Am 18. Juli 2022 hatte SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) mit einer internationalen Großbank eine Verlängerung der Frist zur verpflichtenden Vorlage des Testats für den Jahresabschluss 2020 bis zum Ablauf des
23. August 2022 vereinbart.
SINGULUS TECHNOLOGIES hat am heutigen Tag mit der Bank vereinbart, diese Frist bis zum 31.Oktober2022 zu verlängern.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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