SINGULUS TECHNOLOGIES AG verschiebt 2. Gläubigerversammlung

Adhoc-Mitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
SINGULUS TECHNOLOGIES verschiebt Zweite Gläubigerversammlung der SINGULUS-Anleihe ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H
(Schuldverschreibungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H)
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und Herr Dr. Olaf Gerber in seiner Eigenschaft als Einberufender und Abstimmungsleiter der zwischen dem 4. und 6. Oktober 2021 durchgeführten Abstimmung ohne Versammlung der SINGULUS-Anleihe haben beschlossen, die für den 28. Oktober 2021 einberufene Zweite Gläubigerversammlung der SINGULUS-Anleihe zu verschieben. Der neue Termin wird in Form einer neuen Einberufung bekanntgemacht werden.
Der Grund für die Verschiebung der Zweiten Gläubigerversammlung liegt in aktuell laufenden Verhandlungen über ein erhebliches Auftragsvolumen, die im Erfolgsfall dazu führen können, dass sich die Entscheidungsgrundlage für die geplante Beschlussfassung in der Zweiten Gläubigerversammlung verändert.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG möchte den Gläubigern der SINGULUS-Anleihe die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung an möglichst aktuellen und vollständigen Informationen auszurichten und hat sich daher für die Verschiebung der Zweiten Gläubigerversammlung entschieden.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Foto: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
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