Keine Beschlussfähigkeit: SINGULUS lädt zur zweiten AGV am 28.10.2021

Donnerstag, 7. Oktober 2021


Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung

(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H)

Die von Montag, den 04. Oktober 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober 2021, um 24:00 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen zu einer zweiten Gläubigerversammlung einladen.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 28. Oktober 2021 wird voraussichtlich am 08. Oktober 2021 im Bunderanzeiger und auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.

Die Versammlung findet unter der Anwendung der geltenden Hygienevorschriften am 28. Oktober 2021 um 11:00 Uhr (MESZ) im Hotel Le Méridien Frankfurt, Wiesenhüttenplatz 38, 60329 Frankfurt am Main statt. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt alle Erläuterungen in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung. Musterformulare, beispielsweise zur Anmeldung zur zweiten Gläubigerversammlung oder zur Erteilung einer Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, finden Sie auf der Homepage des Unternehmens unter www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ unter https://www.singulus.de/de/credit-relations/gv20211028.html .

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Foto: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

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