SINGULUS TECHNOLOGIES AG plant Kapitalerhöhung und bittet Gläubiger um Zustimmung
Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES strebt Verbesserung der Kapitalstruktur an
* Kapitalerhöhung zur Stärkung der Liquidität
* Finanzierung des Unternehmenswachstums wichtiger Aspekt
* Gläubiger und Aktionäre werden um Zustimmung gebeten
* Aufforderung zu einer Stimmabgabe in einer Gläubigerabstimmung ohne Versammlung wurde heute veröffentlicht
SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat mit einem aktuellen Auftragsbestand von über 110 Mio. € deutliche Wachstumschancen in allen Segmenten. Das Unternehmen konnte in der jüngeren Vergangenheit bereits über eine Reihe von wichtigen neuen Auftragseingängen berichten. Weitere substantielle Auftragseingänge im Solarsegment werden zeitnah erwartet. Zur Absicherung des zukünftigen Finanzbedarfs plant die Gesellschaft eine Verbesserung ihrer Kapitalstruktur.
Dr. Stefan Rinck, CEO SINGULUS TECHNOLOGIES, erläutert: „Unser aktueller Auftragsbestand ist auf über 110 Mio. € angestiegen. Wir werden unser bestehendes Geschäft in allen Segmenten ausbauen. Um unser Geschäft auf eine noch breitere Basis zu stellen, entwickeln wir Maschinen für neue Anwendungsgebiete“.
SINGULUS TECHNOLOGIES prüft mehrere Optionen zur Anpassung und Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft. Die Gesellschaft plant, noch in diesem Geschäftsjahr für die Finanzierung ihres weiteren Wachstums eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchzuführen. Das Unternehmen befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit einem Finanzinvestor, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Aktien, die bei der Kapitalerhöhung nicht durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, erwerben soll. Das stellt sicher, dass alle Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung platziert werden.
In Abhängigkeit davon, wie viele bezugsberechtigte Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, kann der Erwerb der verbleibenden Aktien durch den Finanzinvestor zu einem Kontrollwechsel im Sinne des § 5 der aktuellen Anleihebedingungen der Anleihe führen. Um auszuschließen, dass die positiven Effekte der Barkapitalerhöhung durch eine Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe teilweise egalisiert werden, bittet SINGULUS TECHNOLOGIES die Anleihegläubiger darum, temporär auf ihr entsprechendes Recht im Falle eines Kontrollwechsels zu verzichten.
SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Montag, den 04. Oktober 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober 2021, um 24:00 Uhr (MESZ) ein. Die Abstimmung ohne Versammlung ist die, sowohl aufgrund der COVID-19-Pandemie als auch in Bezug auf Kosten, präferierte Variante im Vergleich zu einer Präsenzsitzung.
SINGULUS TECHNOLOGIES schlägt vor, den § 5 der Anleihebedingungen um einen temporäreren Verzicht auf eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger bei einem Kontrollwechsel zu erweitern. Der temporäre Verzicht beschränkt sich auf den Zeitraum vom 01. November 2021 bis zum Ablauf des 30. September 2022, so dass sowohl ein Kontrollwechsel im Rahmen der Barkapitalerhöhung als auch im Rahmen einer möglichen, darauffolgenden Umplatzierung der Aktien abgesichert wäre. Ab dem 01. Oktober 2022 stünden den Anleihegläubigern wieder ihre vollen Rechte im Falle eines Kontrollwechsels zu.
SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen. Sie schaffen damit die Basis für eine positive Weiterentwicklung des Unternehmens.
Um die Zustimmung für die vorgesehenen Kapitalmaßnahmen zu erhalten, wird SINGULUS TECHNOLOGIES auch die Aktionäre des Unternehmens zeitnah zu einer Hauptversammlung einladen. Die Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalquote erhöhen und die Liquiditätssituation weiter verbessern. Das Unternehmen wird die Erlöse zur Stärkung des operativen Geschäftsbetriebs verwenden, was insbesondere die Finanzierung laufender sowie zukünftiger Projekte und eine Verbreitung des Anwendungsspektrums beinhaltet.
Mit Vorliegen des Testats für den Jahresabschluss 2020 wird die Gesellschaft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung einladen.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Foto: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
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