SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Geänderte Anleihebedingungen der Anleihe 2016/26 (A2AA5H) treten in Kraft

Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H: Geänderte Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe treten fristgerecht in Kraft
Die Anleihegläubiger der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben in einer zweiten Gläubigerversammlung am 6. Mai 2021 den Beschlussvorschlägen zur Anpassung der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe mit einer Mehrheit von 98,9 % der teilnehmenden Stimmen zugestimmt. Nachdem alle Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden, hat die zuständige Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main, dem Unternehmen mitgeteilt, dass die neuen Anleihebedingungen inzwischen mit der Globalurkunde verbunden wurden. Damit sind die Verlängerung der Unternehmensanleihe um fünf Jahre bis zum 22. Juli 2026 sowie die Reduzierung des Zinssatzes auf zukünftig 4,5 % p.a. in Kraft getreten.
Die geänderten Anleihebedingungen haben im Einzelnen den folgenden Kerninhalt:
1. Verlängerung der Laufzeit
Die Laufzeit der Anleihe wird über den 22. Juli 2021 hinaus bis zum 22. Juli 2026 um fünf Jahre verlängert. Die ordentliche Rückzahlung der Anleihe erfolgt somit am 22. Juli 2026.
2. Anpassung der Verzinsung
Die Anleihe wird ab dem 22. Juli 2021 mit 4,5 % p.a. verzinst. An den halbjährlichen Zinszahlungsterminen wird festgehalten.
3. Erhöhung des Rückzahlungsbetrags
Der Rückzahlungsbetrag wird je Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100,00 um EUR 5,00 auf EUR 105,00 erhöht. Diese Erhöhung findet auch in den Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und der Kündigung der Anleihe durch die Anleihegläubiger Anwendung.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Foto: Singulus Technologies AG
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