Singulus Technologies AG: 2. AGV zur Abstimmung über Laufzeit-Verlängerung der Anleihe (A2AA5H) am 6. Mai 2021

Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung am 6. Mai 2021 (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H)
* Versammlung findet am 6. Mai 2021 um 11:00 Uhr (MESZ) in den Räumen der DVFA Frankfurt, Mainzer Landstraße 37-39, 60329 Frankfurt am Main, statt
* Anmeldung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021 um 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich
Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG lädt alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A2AA5H5, WKN A2AA5H) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung am 6. Mai 2021 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde. Der Vorstand ist aufgrund von Zusagen der Repräsentanten eines entsprechenden Nominalwerts der Schuldverschreibungen sicher, dass bei der nun folgenden zweiten Gläubigerversammlung das dann erforderliche Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen erreicht werden kann.
Die Versammlung findet unter der Anwendung der geltenden Hygienevorschriften am 6. Mai 2021 um 11:00 Uhr (MESZ) im Gebäude der DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH, Mainzer Landstraße 37-39 in 60329 Frankfurt am Main statt. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.
Musterformulare finden Sie auf der Homepage unter www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 06. Mai 2021″.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens Montag, den 3. Mai 2021, bis 24.00 Uhr (MESZ) erforderlich. Die Einladung wird am 16. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf der Homepage unter www.singulus.de unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 06. Mai 2021″ abrufbar.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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