Insolvenzverfahren bei Wärmepumpen-Hersteller B4H eröffnet

Dienstag, 9. April 2024


Anordnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens – mit Beschluss vom 8. April 2024 hat das Amtsgericht Cottbus das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH angeordnet. Der Geschäftsbetrieb von B4H wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Das teilte das Unternehmen am Morgen via Adhoc-Meldung mit. Erst im vergangenen Jahr hatte B4H erstmals eine Anleihe (VISSOLAR-Anleihe 2023/28; ISIN: DE000A351N89) begeben, die nach letztem Stand ein platziertes Volumen von 4,3 Mio. Euro hatte.

Ursachen der Insolvenz

Für das Insolvenzeröffnungsverfahren sei nach Angaben des Unternehmens der durch die weitreichende Umstellung der Förderpraxis für Wärmepumpen bedingte bisherige und der absehbar weitere Geschäftsverlauf 2024 mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität ursächlich. Die seit Ende 2023 angekündigten, aber zum Teil erst vor kurzem konkretisierten neuen Förderungsbedingungen hätten in einer Gesamtschau eine erhebliche Verunsicherung im Markt bewirkt, die Hauseigentümer aktuell von dem Kauf einer Wärmepumpe abhält.

Weiter heißt es in der Adhoc-Mitteilung: „Während zunächst der Start der Antragstellung im Jahr 2024 für die Heizungsförderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Wechsel der Zuständigkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus technischen und organisatorischen Gründen um zwei Monate bis zum 27. Februar 2024 verschoben wurde, wurde erst Ende Februar 2024 mitgeteilt, dass für bestimmte Personengruppen Förderungen erst im Mai oder sogar im August 2024 möglich wären. Mitte März 2024 wurde zudem klar, dass Auszahlungen der Zuschüsse erst im September oder Oktober 2024 erstmalig erfolgen sollten. Bei diesem Zeithorizont sorgte das grundlegend geänderte Antragsverfahren für zusätzliche Verunsicherung, bei dem die Anträge nicht mehr vor, sondern erst nach der verbindlichen Beauftragung des Fachunternehmens gestellt werden können. Dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und ein Rechtsanspruch hierauf grundsätzlich nicht besteht, wird anders als in der Vergangenheit infolge der aktuellen Haushaltslage als ein hohes Risiko wahrgenommen. Infolgedessen ist das Neugeschäft auch nach Start das Antragsverfahrens für selbstgenutzte Einfamilienhäuser am 27. Februar 2024 nahezu zum Erliegen gekommen, da die Mehrheit der Verbraucher den Kauf einer Wärmepumpe bis mindestens September 2024 verschob, um kein finanzielles Risiko einzugehen.“

Obwohl weiterhin ein Auftragsbestand von mehreren Mio. Euro vorhanden sei, hätten der kurzfristige Personalabbau und das umfassende Kostensenkungsmaßnahmen ebenso wenig das gewünschte Ergebnis wie die bis zuletzt geführten Verhandlungen über die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung unter den aktuellen Marktbedingungen, heißt es von Seiten des Unternehmens. Noch im Dezember 2023 meldete das Unternehmen einen Periodenüberschuss von 1,9 Mio. Euro nach 9-Monatszahlen.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: B4H Brennstoffzelle4Home GmbH

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