Singulus bittet Anleihegläubiger zur Abstimmung über Anleihebedingungen und veröffentlicht ungeprüfte Halbjahreszahlen

Donnerstag, 11. August 2022


Pressemitteilung(en) der Singulus Technologies AG:

SINGULUS TECHNOLOGIES plant Anpassung der aktuellen Anleihebedingungen (WKN: A2AA5H, ISIN: DE000A2AA5H5) und veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung sowie weitere Informationen über die nächsten Schritte

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht die Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).

SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits mit den Inhabern eines wesentlichen Teils des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. € eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt. Diese Einigung beinhaltet u. a. die Wahl eines neuen Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger und die Änderung der Anleihebedingungen dahingehend, dass temporär über einen Zeitraum von neun (9) Monaten auf das Kündigungsrecht der Anleihegläubiger wegen der bislang unterbliebenen Veröffentlichung der testierten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 verzichtet wird.

Die vollständige Einladung ist ab dem 11. August 2022 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter dem Abschnitt „Gläubigerversammlung“ https://www.singulus.com/de/ glaeubigerversammlung/ abrufbar. SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger daher zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Freitag, den 26. August um 0:00 Uhr (MESZ), bis Dienstag, den 30. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ).

SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung teilzunehmen, und bittet sie, im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht werden sollte, werden SINGULUS TECHNOLOGIES und der Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung die Anleihegläubiger zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das für die Änderungen der Anleihebedingungen erforderliche Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung werden alle Inhaberinnen und Inhaber der SINGULUS-Anleihe dazu einladen, an der zweiten Gläubigerversammlung voraussichtlich am 20. September 2022 teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die zweite Gläubigerversammlung wird unter der Anwendung der dann geltenden Hygienevorschriften stattfinden. Der genaue Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu bevollmächtigen, der entsprechend ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Die Gesellschaft strebt weiterhin an, nach Ablauf der zweiten Gläubigerversammlung und den rechtskräftigen Beschlüssen Ende Oktober 2022 die beiden ausstehenden Testate zu erlangen.


Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG meldet vorläufige Finanzkennzahlen (ungeprüft) für das erste Halbjahr 2022

  • Umsatzerlöse steigen auf 44,2 Mio. € (Vorjahr: 25,9 Mio. €)
  • – EBIT in Höhe von 1,5 Mio. € deutlich verbessert (Vorjahr: – 8,2 Mio. €)
  • – Auftragsbestand erhöhte sich auf 104,0 Mio. € (30. Juni 2021: 86,4 Mio. €)
  • – Liquidität gleichbleibend bei 14,8 Mio. € (31. Dezember 2021: 14,9 Mio. €)
  • – Fortsetzung des positiven Trends für das Geschäftsjahr 2022
  • – Abstimmung ohne Versammlung für die Anleihe im August

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) meldet vorläufige Finanzkennzahlen für das 1. Halbjahr 2022. SINGULUS TECHNOLOGIES konnte Umsatz- und Ergebnissteigerungen gegenüber dem Halbjahr 2021 erzielen.

Der Umsatz in Höhe von 44,2 Mio. € lag im ersten Halbjahr 2022 über dem Vergleichswert des Vorjahres mit 25,9 Mio. €. Im zweiten Quartal 2022 wurde ein Umsatz von 22,8 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) realisiert.

Das zweite Quartal 2022 war mit einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 1,4 Mio. € (Vorjahr: -5,0 Mio. €) positiv. Das EBIT im ersten Halbjahr 2022 verbesserte sich und erreichte 1,5 Mio. € (Vorjahr: -8,2 Mio. €).

Im ersten Halbjahr 2022 lag die Bruttomarge auf dem Niveau des Vorjahres und betrug 26,8 % (Vorjahr: 26,6%). Die frei verfügbare Liquidität war stabil und belief sich zum 30. Juni 2022 auf 14,8 Mio. € gegenüber 14,9 Mio. € zum 31. Dezember 2021. Der Auftragseingang im Berichtszeitraum erreichte 33,5 Mio. €. Der Auftragseingang im Vergleichszeitraum 2021 lag bei 36,0 Mio. €. Im 2. Quartal wurde ein Auftragseingang von 27,1 Mio. € (Vorjahr: 28,0 Mio. €) erzielt. Der Auftragsbestand stieg weiter an und erreichte eine Höhe von 104,0 Mio. € (30. Juni 2021: 86,4 Mio. €).

Die Mitarbeiterzahl zum 30. Juni 2022 im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern blieb mit 335 Mitarbeitern im Vorjahresvergleich auf konstantem Niveau (31. Dezember 2021: 333 Mitarbeiter).

SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet nach IFRS für das laufende Jahr 2022 einen Anstieg der Umsatzerlöse und Ergebniskennzahlen im Vergleich zu den vergangenen Geschäftsjahren 2020 und 2021. Dr. Stefan Rinck, CEO SINGULUS TECHNOLOGIES: „Trotz des anhaltend schwierigen Umfelds insbesondere im Zusammenhang mit gestörten Lieferketten und des Russland-Ukraine-Kriegs erwarten wir, dass sich für das laufende Jahr auch das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) positiv entwickelt“

Dr. Rinck fährt fort: „Die Erreichung dieser verbesserten Finanzkennzahlen setzt eine planmäßige Entwicklung der Geschäftstätigkeit in allen Segmenten voraus. Aus dem Russland-Ukraine-Krieg könnten sich jedoch negative Auswirkungen auf die Absatzentwicklung, die Produktionsabläufe sowie die Einkaufs- und Logistikprozesse niederschlagen, beispielsweise durch Unterbrechungen in den Lieferketten oder Engpasssituationen bei Bauteilen sowie Rohstoffen und Vorprodukten ergeben“.

Anleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger zu einer Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Freitag, den 26. August um 0:00 Uhr (MESZ), bis Dienstag, den 30. August 2022 um 24:00 Uhr (MESZ). Die vollständige Einladung ist ab dem heutigen Tag im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter dem Abschnitt „Anleihe“ https://www.singulus.com/de/anleihe/ abrufbar. Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, weil das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde, wird SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.

Die Gesellschaft strebt weiterhin an, nach Ablauf der zweiten Gläubigerversammlung und den rechtskräftigen Beschlüssen Ende Oktober 2022 die beiden ausstehenden Testate zu erlangen.

SINGULUS TECHNOLGOIES Konzernkennzahlen nach IFRS (ungeprüft)

1. Halbjahr20212022
Umsatz (brutto)Mio. €25,944,2
AuftragseingangMio. €36,033,5
Auftragsbestand (30.06.)Mio. €86,4104,0
EBITMio. €-8,21,5
EBITDAMio. €-5,93,5
Ergebnis vor SteuernMio. €-9,10,9
PeriodenergebnisMio. €-8,91,2
Mitarbeiter (30.06.)340335
Ergebnis pro Aktie, basic-1,000,10

Singulus Technologies AG

Foto: Singulus Technologies AG

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