Singulus Technologies AG einigt sich mit Kreditgebern auf Frist-Verlängerung des Testates
Adhoc-Mitteilung der Singulus Technologies AG
SINGULUS TECHNOLOGIES – Vorlagefristen der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 durch Kreditgeber verlängert
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) hat am heutigen Tag mit den Kreditgebern der Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. € sowie des zugesagten und vorrangig besicherten Darlehens („Darlehen“) in Höhe von 4,0 Mio. € Verlängerungen zur vertraglich erforderlichen Vorlage der testierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 vereinbart. Für beide Verträge musste aufgrund der Verschiebung des Testates die Laufzeit zur Vorlage verlängert werden.
Für das Darlehen über 4,0 Mio. € wurde dabei eine Verlängerung bis zum 28. Oktober 2022 vereinbart. Die Vorlagefrist im Darlehensvertrag mit der internationalen Großbank über die Betriebsmittellinie in Höhe von 10,0 Mio. € wurde ebenfalls verlängert. Die Bank hat angekündigt, dass sie die Fristverlängerung aus formalen Gründen zunächst nur auf einer monatlichen Basis bis zum 23. August 2022 gewähren kann. Der Bank ist bekannt, dass weitere Verlängerungen erforderlich werden und sie hat mitgeteilt, über diese auf Basis einer jeweils aktualisierten Prüfung der finanzwirtschaftlichen Situation der SINGULUS TECHNOLOGIES rechtzeitig vor Ablauf der jeweils laufenden Frist zu entscheiden.
Singulus Technologies AG
Foto: Singulus Technologies AG
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