SeniVita Sozial gGmbH: Rückzahlung der Genusscheine und Zins-Nachzahlungen erfolgen Ende Juni 2019

Montag, 20. Mai 2019


Adhoc-Mitteilung der SeniVita Sozial gGmbH:

Es liegen nun die Voraussetzungen vor, damit Ende Juni 2019 sowohl Rückzahlungen der gekündigten Genussrechte/Genussscheine erfolgen als auch eine erste Teilzahlung der nachzuholenden Genussscheinvergütung (für 2017) geleistet werden können. Die genauen Termine, die Reihenfolge der Rückzahlungen sowie der Umfang der Nachzahlung werden derzeit mit den Wirtschaftsprüfern abgestimmt und veröffentlicht, sobald sie festgelegt sind.

Die Zahlung der am 27. Mai 2019 für 2018 fälligen Genussscheinvergütung kann und darf erst dann erfolgen, wenn die Nachzahlungen für 2017 in vollem Umfang geleistet sind. Um dies schnellstmöglich umsetzen zu können, wird bis Jahresende 2019 eine weitere Nachzahlung angestrebt.

SeniVita Sozial gGmbH

Foto: pixabay.com

GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein wird jährlich mit 7,00% fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Das maximale Gesamtvolumen des SeniVita-Genussscheins (WKN: A1XFUZ) beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019.

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SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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