SeniVita Sozial gGmbH vertröstet Anleger erneut: Keine Zins-Nachzahlung in 2018

Freitag, 21. Dezember 2018


Zins-Nachzahlung verschoben – die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) muss ihre Anleger abermals vertrösten und kann die noch für 2018 anvisierte Zins-Nachzahlung in Höhe von 7% für die Genussrechte und -scheine nicht leisten. Das teilte das Unternehmen am gestrigen Abend via Adhoc-Meldung mit. Grund dafür sind rückwirkende außerplanmäßige, nicht liquiditätswirksame Abschreibungen auf den Buchwert der Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC), die ihre Pflegebetriebe veräußert hat und nun final restrukturiert wurde.

Kapitalrücklagen reichen nicht aus

Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 23 Millionen Euro, wodurch für die SVS in 2017 – wie bereits bekanntgegeben – ein Jahresverlust entsteht. Entgegen der bisherigen Einschätzung der SeniVita-Geschäftsführung überschreitet dieser jedoch die vorhandenen Kapitalrücklagen der SVS, so dass die ausstehende Nachzahlung der Grundvergütung in Höhe von 7% auf die börsennotierten Genussscheine für 2017 ausgesetzt werden muss, bis das Kapital und die Rücklagen der Gesellschaft entsprechend der Genussscheinbedingungen wieder ausreichend aufgefüllt sind. Die für 2017 entstandene Verlustteilnahme von weniger als 2 Millionen Euro wird nach aktuellem Stand voraussichtlich in 2018 wieder ausgeglichen sein.

Hintergrund: Ende August hatte die SeniVitaSozial gGmbH noch angekündigt, die ausstehende Vergütung in Höhe von 7% auf die Genussrechte und Genussscheine, deren Bemessungsgrundlage das Geschäftsjahr 2017 ist, ganz oder teilweise in 2018 nachzahlen. Daraus wird zum Leidwesen der Anleger nun also nichts. Im Mai 2018 musste die Zinszahlung auf die Genussscheine bis auf Weiteres verschoben werden, da es Probleme bei der Feststellung des Jahresabschlusses aufgrund von offenen Fragen bezüglich der Bewertung der Beteiligungen und Finanzanlagen hinsichtlich der 100%-Tochtergesellschaft SSC gab.

Genussschein-Kurs rutscht unter 60%

GENUSSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte SeniVita-Genussschein wird jährlich mit 7,00% fest und 1,00 Prozent variabel verzinst. Das maximale Gesamtvolumen des SeniVita-Genussscheins (WKN: A1XFUZ) beträgt 25 Millionen Euro, Fälligkeitstermin ist am 27. Mai 2019. Der Kurs des SeniVita-Genussscheines lag nach der angekündigten Zins-Nachzahlung Ende August meist zwischen 75% und 80%. Mit der nun angekündigte Verschiebung der Nachzahlung rutschte der Kurs am Morgen um 20% ab und liegt nun unter 60% (Stand: 21.12.2018).

Abschluss der Restrukturierung der SSC

Die Tochtergesellschaft SeniVita Social Care GmbH (SSC) verkauft Pflegebetriebe an acht Standorten an die SeniVita Social Estate AG (SSE), an dem die SVS ebenfalls zu 50 Prozent beteiligt ist. Der Kaufpreis beträgt – vorbehaltlich einer noch möglichen Anpassung – 10 Millionen Euro. Darüber hinaus werden zwei Tagespflegen und eine stationäre Pflegeeinheit von der SSC an andere Investoren bzw. Betreiber abgegeben. Zwei weitere bestehende und von der SSC betriebene Tagespflegeeinrichtungen wird die SVS übernehmen.

Für die SeniVita Sozial gGmbH markieren die Transaktionen den Abschluss der Restrukturierung der SSC. Dies hat mittelfristig eine bilanzielle Entlastung der Gesellschaft eine verbesserte Ertragsperspektive für die SVS zur Folge,aber eben auch jene oben bereits ausgeführten Belastungen für das Geschäftsjahr 2017.

Hinweis: Den vollständigen, testierten Jahresabschluss für 2017 wird die SVS nach Feststellung durch Geschäftsführung und Aufsichtsrat Anfang Januar veröffentlichen.

Gewinn in 2018 erwartet

Für das Jahr 2018 erwartet die Geschäftsführung der SVS – auch aufgrund von Sondereffekten aus Immobilienverkäufen – wieder einen Jahresüberschuss. Die SVS betreibt derzeit selbst noch drei Pflegeeinrichtungen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche sowie künftig auch zwei Tagespflegen. Sie erzielt zudem Grundstückserträge als Eigentümer von Pflegeimmobilien. Für die Zukunft rechnet die SVS vor allem mit steigenden Einnahmen aus der Beteiligung an der SeniVita Social Estate AG, für die weiterhin bis Januar 2020 ein Börsengang angestrebt wird.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

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SeniVita Sozial gGmbH Genussrecht 2014/19

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