SINGULUS TECHNOLOGIES: Aufnahme des geplanten 4 Mio. Euro-Darlehens steht kurz bevor

Donnerstag, 27. Januar 2022


Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt bekannt, dass gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H), die Aufnahme einer Finanzverbindlichkeit in Höhe von bis zu EUR 4.000.000,00 in Form eines Darlehens beabsichtigt ist.

Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist die Emittentin verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Foto: SINGULUS TECHNOLOGIES AG

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