Deutsche Lichtmiete AG: Regelinsolvenz – keine Eigenverwaltung
Pressemitteilung der One Square Advisory Services S.á.r.l.:
Deutsche Lichtmiete AG – 2. Statusbericht vom 5. Januar 2022
- – Amtsgericht Oldenburg bestellt RA Rüdiger Weiß zum vorläufigen Insolvenzverwalter
- – Regelinsolvenz, keine Eigenverwaltung
- – One Square in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt
- – Anleger können sich registrieren
Das Amtsgericht Oldenburg hat heute folgende Beschlüsse gefasst:
- – RA Rüdiger Weiß wird zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter bestellt
- – Verfügungen der Deutschen Lichtmiete sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
- – Es wird ein fünfköpfiger vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt
- – One Square in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt
Die u.a. seitens One Square hinterlegten Schutzschriften, insbesondere gegen eine Eigenverwaltung, haben offensichtlich dazu beigetragen, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG durch einen unabhängigen Insolvenzverwalter in Form einer Regelinsolvenz geführt wird.
Damit ist sichergestellt, dass die Rechte und Interessen der Gläubiger angemessen vertreten und im Sinne einer maximalen Quote wahrgenommen werden.
Registrierung für Anleihegläubiger
One Square fordert daher alle Anleihegläubiger auf, sich zu registrieren und damit die Position der Anleihegläubiger zu stärken. One Square wird alle Anleihegläubiger, die One Square eine Vollmacht erteilen, im vorläufigen Insolvenzverfahren und in etwaigen Gläubigerversammlungen vertreten. Zudem wird One Square als gemeinsamer Vertreter für die Anleihen der Deutsche Lichtmiete kandidieren.
Alle interessierten Anleger können One Square eine Vollmacht erteilen. Die Vertretung durch One Square ist kostenlos.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserer Website unter https://onesquareadvisors.com/deutschelichtmiete
One Square Advisory Services S.á.r.l.
Foto: pixabay.com
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