publity AG: Ansprüche der Anleihegläubiger bleiben vorerst bestehen – Kommentar von Julia Breier-Struß
Beitrag von Julia Breier-Struß, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Die Publity AG hatte die Anleihegläubiger darüber abstimmen lassen wollen, dass die derzeitige Wandelanleihe in eine neue Anleihe umgewandelt wird. Hintergrund dafür war ein Streit über von Anleihegläubigern vorgenommene Kündigungen. Wäre die von der Emittentin zunächst vorgeschlagene Umwandlung so beschlossen und vollzogen worden, wären diese Kündigungen gegenstandslos geworden. Die Anleihegläubiger hätten ihre Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrags dann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr durchsetzen können. Lesen Sie dazu auch unsere Artikel „Publity AG – Kündigungen sollen umgangen werden“ (http://achtunganleihe.de/publity-ag-kuendigungen-sollen-umgangen-werden/ ) und „publity – Gegenanträge zur Abstimmung ohne Versammlung“ ( http://achtunganleihe.de/publity-gegenantraege-zur-abstimmung-ohne-versammlung/ ).
Nachdem die publity – unter anderem durch die von uns gestellten Gegenanträge – viel Gegenwind von Anleihegläubigern bekommen hat, hat sie in der Sache vorerst scheinbar eingelenkt. Zuletzt hat sie nur darüber abstimmen lassen, dass ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird, dessen Aufgabe im Wesentlichen sein soll:
„Dem Gemeinsamen Vertreter wird die Aufgabe übertragen, mit der Emittentin ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die publity-Anleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet und ggf. in einer möglichen weiteren Gläubigerabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden kann.“
Wie die Emittentin auf ihrer Internetseite mitteilte, ist dieser Beschlussvorschlag von den Anleihegläubigern in der Abstimmung ohne Versammlung angenommen worden ( http://www.publity.org/de/investor/investor-relations/wandelschuldverschreibung).
Die Ansprüche der Anleihegläubiger aus der Kündigung auf Rückzahlung des Nominalbetrags bleiben damit vorerst bestehen. Es könnte sinnvoll sein, diese Ansprüche möglichst schnell geltend zu machen. Betroffene Anleihegläubiger können sich gern an die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.
Rechtsanwältin Julia Breier-Struß,
Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB
Kontakt:
E-Mail: breier-struss@ssma.de
twitter: https://twitter.com/BreierStruss
Foto: pixabay.com
Zum Thema
publity-Anleger wählen gemeinsamen Gläubiger-Vertreter – Konzept für Anleiherestrukturierung?
Abstimmung über Wandelanleihe: publity AG macht Rückzieher
Anleihentausch – publity AG bittet Anleger zur Abstimmung ohne Versammlung
Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren