Abstimmung über Wandelanleihe: publity AG macht Rückzieher

Montag, 28. Mai 2018


Rückzieher von ursprünglichen Plänen – die publity AG hat heute beschlossen, den Beschlussvorschlag der Gesellschaft an die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN DE000A169GM5) aufgrund von Gegenwind aus den Gläubiger-Reihen in seiner bisherigen Form fallenzulassen und stattdessen in geänderter Fassung zur Abstimmung zu stellen. Die geänderte Beschlussvorlage soll kurzfristig veröffentlicht werden.

In der am Mittwoch beginnenden Abstimmung ohne Versammlung soll lediglich der gemeinsame Vertreter gewählt werden. Das Unternehmen hatte seinen Anleihegläubigern ursprünglich einen Umtausch der publity-Wandelanleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe vorgeschlagen.

Lesen Sie zu den ursprünglichen Plänen der Gesellschaft: Anleihentausch – publity AG bittet Anleger zur Abstimmung ohne Versammlung

Gläubiger sind gegen publity-Konzept

Die Änderung des Beschlussvorschlags der Gesellschaft erfolgt demnach vor dem Hintergrund, dass die publity AG in der Zeit seit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe aufgrund von Mitteilungen und Rückäußerungen seitens diverser Anleihegläubiger, die einen erheblichen Teil der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe halten, den Eindruck gewonnen habe, dass das von publity vorgeschlagene Konzept zum Umtausch der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe in Erwerbsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen werde, so die Emittentin.

WANDELANLEIHE CHECK: Die im November 2015 emittierte Wandelanleihe der publity AG (A169GM) ist mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) ausgestattet und hat eine Laufzeit bis zum 13.11.2020. Im Rahmen der Anleiheemission wurden insgesamt 30 Millionen Euro platziert. Im Mai 2017 erfolgte eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro, so dass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liegt.

Gemeinsamer Vertreter soll gewählt werden

Entsprechend schlägt die publity AG vor, in der Abstimmung ohne Versammlung zunächst nur die von der Emittentin vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der Wandelanleihe zu bestellen und ihm die Aufgabe zu übertragen, mit der Gesellschaft ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden.

INFO: Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, 30. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ).

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

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