René Lezard Mode GmbH: Eckpunkte des Insolvenzplans – Abstimmung ohne Versammlung vom 21.10. bis 24.10.17

Dienstag, 10. Oktober 2017

Pressemitteilung der Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB:

Anleihegläubiger sollen über Ermächtigung der gemeinsamen Vertreterin zur Zustimmung zum Insolvenzplan abstimmen

Auf www.bundesanzeiger.de ist eine Aufforderung der gemeinsamen Vertreterin Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB zur Abstimmung ohne Versammlung veröffentlicht worden.

Zeitraum: 21. OKTOBER 2017, UM 11:00 UHR BIS 24. OKTOBER 2017, UM 12:00 UHR (MESZ)

Hintergrund ist, dass der Insolvenzverwalter Dr. Ampferl einen Teilinsolvenzplan erarbeitet und vor wenigen Tagen beim Insolvenzgericht eingereicht hat. Über diesen werden in Kürze alle Insolvenzgläubiger abstimmen müssen. Die Anleihegläubiger werden dabei von ihrer gemeinsamen Vertreterin vertreten. Sie können selbst nicht abstimmen, sondern haben lediglich ein Gastrecht auf dem Abstimmungstermin. Die gemeinsame Vertreterin bittet darum alle Anleihegläubiger, darüber abzustimmen, ob sie dem Insolvenzplan zustimmen soll oder nicht.

Eckpunkte der Insolvenzplanlösung sind:

  • – Es wird eine neue Aktiengesellschaft gegründet. Diese wird das operative Geschäft der René Lezard Mode GmbH übernehmen. Dazu werden sämtliche Vermögenswerte (bis auf die Immobilien in Schwarzach und Mellrichstadt) auf die neue AG übertragen.
  • – Ein Immobilieninvestor kauft für 3,3 Mio € das Betriebsgrundstück in Schwarzach.
  • – Die Mitarbeiter werden von der neu gegründeten AG übernommen.
  • – Bestellobligo, Anzahlungen bei Lieferanten, Kundenretouren, Sonderzahlungen an Kunden und alle sonstigen Risiken aus dem operativen Geschäft werden ebenfalls von der neu gegründeten AG übernommen.
  • – Die Anleihegläubiger erhalten an Stelle einer Barquote im Insolvenzverfahren zusammen 70 % der Aktien der neuen AG (bewertet mit 1,7 Mio €) und evtl. eine Schlussquote sowie eine Einmalzahlung für die Vergütung der gemeinsamen Vertreterin.
  • – Der Immobilieninvestor erhält 30% der Aktien und zahlt dafür 0,8 Mio €.
  • – Die absonderungsberechtigten Banken erhalten 4,1 Mio €.
  • – Die übrigen nicht besicherten nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger erhalten eine Insolvenzquote von 10 %.
  • – Das Insolvenzverfahren wird nicht mit Rechtskraft des Teilinsolvenzplans beendet.
  • – Bei der Masse verbleiben das Grundstück in Mellrichstadt und ein Cash-Bestand in Höhe von 600 T€ zur Auszahlung der Quote auf die Abschlagszahlung.

Nach Rechtskraft des Teilinsolvenzplans bleiben die Anleihen zunächst weiter im Depot der Anleihegläubiger bestehen und das Insolvenzverfahren wird noch weiter geführt. Eventuell erhalten alle Insolvenzgläubiger (einschließlich der Anleihegläubiger) noch eine Schlussquote. Zum Ende des Insolvenzverfahrens werden die Anleihen dann eingezogen.

Bei den  Alternativszenarien zur Insolvenzplanlösung würden die nicht besicherten Insolvenzgläubiger sehr wahrscheinlich eine Insolvenzquote von weit unter 10 % erhalten.

Nach Auffassung der gemeinsamen Vertreterin ist die Insolvenzplanlösung eindeutig zu begrüßen. Hier werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Das Unternehmen wird erhalten, die Arbeitsplätze sind gesichert und die Anleihegläubiger partizipieren mit 70 % an der neu gegründeten AG, die nun ohne die hohen Anleiheverbindlichkeiten als gesundes Unternehmen am Markt auftritt.

Sofern Anleihegläubiger selbst keine Aktien haben möchten, können sie ihre Anleihen weiterhin verkaufen. Bis auf Weiteres werden sie an der Börse gehandelt. Daneben gibt es ein Kaufangebot der Steubing AG Wertpapierhandelsbank. Dieses steht allerdings unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Insolvenzplan tatsächlich rechtskräftig wird. Der bei einem Verkauf erzielbare Erlös übersteigt die bei dem Alternativszenario der Liquidation voraussichtlich zu erzielende Insolvenzquote. Wenn Anleihegläubiger keine Aktien erhalten möchten, empfiehlt die gemeinsame Vertreterin darum, die Anleihen zu verkaufen, statt gegen den Insolvenzplan zu stimmen.

Gern können Sie sich bei Fragen an die gemeinsame Vertreterin Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB wenden:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
E-Mail: schmidt-morsbach@ssma.de

oder

Rechtsanwältin Julia Breier-Struß
E-Mail: breier-struss@ssma.de

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB

ANLEIHE CHECK: Der Modekonzern hatte im November 2012 eine Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN A1PGQR) mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro begeben. Der jährliche Zinskupon der René Lezard-Anleihe beträgt 7,25 Prozent. Der aktuelle Kurswert der Anleihe liegt bei knapp 20 Prozent (Stand: 10.10.2017).

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe von RENÉ LEZARD 2012/2017

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