Anleihentausch – publity AG bittet Anleger zur Abstimmung ohne Versammlung

Mittwoch, 9. Mai 2018

Pressemitteilung der publity AG:

publity informiert über Wandelanleihe – Einladung an die Anleihegläubiger, an einer Abstimmung ohne Versammlung teilzunehmen

Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508) informiert über den angestrebten Umtausch ihrer Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe. Aus diesem Grund lädt die publity AG die Inhaber der publity-Anleihe zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Abstimmung erfolgt innerhalb des Zeitraums von Mittwoch, den 30. Mai 2018, 0:00 (MESZ) bis Freitag, den 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ).

Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass publity sich in den Anleihebedingungen verpflichtet hat, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Mit Blick auf die Dividendenausschüttung 2017 haben einige Anleihegläubiger die Auffassung vertreten, die Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen die vorstehend genannte Negativverpflichtung erfolgt. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. publity vertritt demgegenüber die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind.

Um die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie im Interesse von publity zu befrieden, schlägt das Unternehmen den Anleihegläubigern einen Umtausch der publity-Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe vor. Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß den derzeitigen Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.

Der Umtausch soll vorgenommen werden, um auch in den kommenden Jahren flexibel am Kapitalmarkt agieren zu können und für alle Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe ist seit dem 8. Mai 2018 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der publity AG unter http://www.publity.de  verfügbar.

publity AG

WANDELANLEIHE CHECK: Die im November 2015 emittierte Wandelanleihe der publity AG (A169GM) ist mit einem Zinskupon von 3,50 Prozent p.a. (Zinstermin jährlich am 17.11.) ausgestattet und hat eine Laufzeit bis zum 13.11.2020. Im Rahmen der Anleiheemission wurden insgesamt 30 Millionen Euro platziert. Im Mai 2017 erfolgte eine Nachplatzierung um weitere 20 Millionen Euro, so dass das Gesamtvolumen nun bei 50 Millionen Euro liegt.

Foto: pixabay.com

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