Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bei der Deutsche Lichtmiete AG

Donnerstag, 9. Dezember 2021


Ermittlungen bei der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe – das Handelsblatt berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Mittwoch die Geschäftsräume der Deutschen Lichtmiete AG und ihrer Tochterfirmen durchsucht hat. Demnach ermitteln die Strafverfolger gegen vier Verantwortliche des Unternehmens wegen des „Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs“.

In einer Presserklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg heißt es, es bestehe der „Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.“

Hinweis: Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe nutzt für ihr Geschäftsmodell zwei Finanzierungsmodelle: Direktinvestitionen in Anlagen und börslich gehandelte Anleihen. Gegenwärtig hat die Unternehmensgruppe vier sogenannte „EnergieeffizienzAnleihen“ am Kapitalmarkt platziert.

Deutsche Lichtmiete bestätigt Ermittlungen und Kooperation mit Behörden

Die Geschäftsführung von Deutsche Lichtmiete hat am Abend in einer kurzen Pressemitteilung bestätigt, dass am 08.12.2021 eine Hausdurchsuchung in ihren Betriebsräumen stattgefunden habe. „Die Deutsche Lichtmiete kooperiert vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden. Wir werden im Interesse unserer Mitarbeiter, Investoren und der weiteren Beteiligten aktiv dazu beitragen, die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären“, sagt Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG. Aufgrund des „laufenden Verfahrens“ könne sich das Unternehmen gegenwärtig noch nicht weiter äußern.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

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