ALNO AG: Vorwurf der Insolvenzverschleppung! – Was das für Anleihegläubiger bedeuten kann

Donnerstag, 11. Januar 2018

Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

ALNO AG – Prüfung wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet!

Was die Prüfung für (alle) Anleihegläubiger und Aktionäre bedeutet

Nach aktuellen Mitteilungen prüft der Insolvenzverwalter der ALNO AG derzeit mögliche Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung. Er erhebt hierbei schwere Vorwürfe gegen ehemalige Vorstände des Unternehmens und hegt den Verdacht, dass das Unternehmen bereits im Jahr 2013 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hätte beantragen müssen.

Hieraus können sich insbesondere für diejenigen Anleihegläubiger Schadensersatzansprüche ergeben, die die 8,5%-Anleihe mit der WKN A1R1BR zeichneten, nachdem die Insolvenzverschleppung bereits eingetreten war. Betroffen sein könnten demnach alle Anleihegläubiger, denn die Anleihe wurde gemäß den Anleihebedingungen erst am 14.05.2013 in den Verkehr gebracht.

Wichtig für alle Anleihegläubiger:

Eine Insolvenzverschleppung stellt nicht nur einen Insolvenzstraftatbestand dar, sondern begründet auch individuelle Schadensersatzansprüche für die Anleihegläubiger, denn § 15a InsO, der die Insolvenzverschleppung regelt, stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs.2 BGB zugunsten der Gesellschaftsgläubiger dar. Demnach könnte jeder Anleihegläubiger den ihm aufgrund des Erwerbs der Anleihe erlittenen Schaden gegen die Verantwortlichen der Insolvenzverschleppung geltend machen. Anspruchsgegner wäre dabei nicht die insolvente ALNO AG, sondern die für sie handelnden Vertreter persönlich. Mit der Geltendmachung entsprechender Schadensersatzansprüche könnten demnach weitere Haftungsgegner und dahinterstehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen in die Verantwortung genommen und der durch den Anleihekauf eingetretene Schaden auf diese Weise ersetzt werden. Die entsprechenden Ansprüche können nicht durch den Insolvenzverwalter oder den gemeinsamen Vertreter geltend gemacht werden. Jeder Anleihegläubiger muss seine Rechte selbst wahrnehmen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertrat, rät den aktuell betroffenen Anleihegläubigern, die weiteren Informationen hinsichtlich einer möglichen Insolvenzverschleppung aufmerksam zu verfolgen und bietet den Anlegern die Möglichkeit, sich über folgenden Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. folgender E-Mailadresse:

ALNO-Anleihe@dr-greger.de

bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zu registrieren.

Mit der Anmeldung werden Sie in den eigens für Anleihegläubiger der ALNO AG eingerichteten Anlegerpool aufgenommen, über den die Interessen der Anleihegläubiger gebündelt werden. Registrierte Anleger erhalten kostenlos Informationen über ihre individuellen Ansprüche, die sich aus der Insolvenzverschleppung ergeben.

Kanzlei Dr. Greger & Collegen

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe der ALNO AG (WKN A1R1BR) hat ein Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und wurde jährlich mit 8,50 Prozent verzinst. Die Laufzeit der Anleihe endet im Mai 2018.

Foto: ALNO AG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der ALNO AG 2013/2018

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