SZ-Bericht: War Windreich schon 2011 pleite? – Scharfe Kritik des Windreich-Insolvenzverwalters Blümle – Unprofessionelle Unternehmensstrukturen – Sind Anleger betrogen worden? – Willi Balz widerspricht

Donnerstag, 27. Februar 2014


Die Windreich GmbH soll schon vor drei Jahren, im Jahr 2011, zahlungsunfähig gewesen sein. Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) hervor. Demnach habe Windreich-Insolvenzverwalter Holger Blümle laut seinem vorläufigen Insolvenzgutachten herausgefunden, dass Windreich „spätestens im Oktober 2011 zahlungsunfähig“ gewesen sein soll. Der SZ-Bericht bezieht sich auf einen „vertraulichen Entwurf des Insolvenzgutachtens.“

Windreich sei „bereits über einen längeren Zeitraum vor der Insolvenzantragstellung zahlungsunfähig“ gewesen, bestätigte Schultze & Braun, die Kanzlei des Insolvenzverwalters Holger Blümle. „Nur eine Brückenfinanzierung und das Stillhalten ihrer Finanzierer“ hätten Windreich „überhaupt ins Jahr 2013 gerettet“, heißt es im SZ-Artikel.

Der Windreich-Insolvenzverwalter kritisiert Windreich scharf: „Fehlen einer funktionierenden Buchhaltung, eines Controllings und einer funktionierenden zweiten Führungsebene“ sind die Stichwörter der Hauptvorwürfe. „Unprofessionelle Unternehmensstrukturen bei Windreich“, kommentieren Marktteilnehmer die Vorwürfe des Windreich-Insolvenzverwalters.

„Exorbitant hohe Windreich-Gehälter“

Pikant: Windreich-Gehälter seien „exorbitant hoch“ gewesen. Normal qualifizierte Tätigkeiten seien „deutlich über Marktpreisen honoriert“ worden.

Zudem seien Privat- und Unternehmenssphäre von Ex-Windreich-Chef und –Gründer Willi Balz (Foto) und der Windreich kaum getrennt gewesen, berichtet der Windreich-Insolvenzverwalter. „Im Vorfeld der Insolvenz seien erhebliche Zahlungen wechselseitig zwischen Gesellschaften und auch aus der Privatsphäre von Herrn Willi Balz erfolgt“, heißt es im Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Auf die Frage der SZ-Journalisten, ob tausende Anleger an der Nase herum geführt wurden, antwortete Will Balz: „Wir waren zu keiner Zeit zahlungsunfähig. Wer tot ist, kann keine zwei Jahre weiterleben.“

Die Anwälte sind noch in der Prüfphase. „Da sich mit der Frage, wann genau die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, möglicherweise strafrechtliche Folgen für die Geschäftsführung ergeben, können wir uns hierzu öffentlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen“, teilt ein Sprecher der Süddeutschen Zeitung mit.

Insolvenzverwalter Blümle deutete laut der SZ im vorläufigen Gutachten an, eventuell Ansprüche gegen frühere Führungskräfte geltend zu machen.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: Windreich GmbH

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