Windreich-Pleite: „Jemand, der Autos angeblich im Wert von Millionen fährt, muss noch lange nicht reich und erfolgreich sein“ – Interview mit Sven Tintemann, Fachanwalt

Montag, 21. Oktober 2013


Warum vor allem Großgläubiger trotz der Insolvenzverwaltung in Eigenregie scheinbar kein Vertrauen in die Sanierung der Windreich GmbH haben, erklärt Fachanwalt Sven Tintemann – im Foto links, neben seinen Anwaltskollegen Thomas Schulte, Mitte, und Kim Oliver Klevenhagen von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner in Berlin:

Anleihen Finder Redaktion: Eigentlich sollte die Windreich GmbH bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sein. Wieso könnte es trotzdem sein, dass Gerichtsvollzieher Vermögenswerte sicherstellen?

Sven Tintemann: Es könnte sein, dass die sichergestellten Oldtimer und Luxusautos entweder unter Eigentumsvorbehalt und somit noch nicht im vollen Eigentum der Windreich GmbH  standen oder jedenfalls ein Sicherungsrecht der Gläubiger an den abtransportierten Autos besteht. In der Regel wird ein Gerichtsvollzieher  aufgrund eines vollstreckbaren Titels tätig. Diese Aktion zeigt  zweierlei: erstens, dass  jemand, der Autos angeblich im Wert von Millionen fährt, noch lange nicht auch reich und erfolgreich sein muss und zweitens zeigt das Tätigwerden der Gläubiger, dass diese trotz der Insolvenzverwaltung in Eigenregie scheinbar kein Vertrauen in die Sanierung des Unternehmens haben.

Anleihen Finder Redaktion: Inwiefern müssen sich Anleihe-Gläubiger der Windreich GmbH jetzt eventuell Sorgen machen, dass die Sanierung bzw. die Abwicklung der Windreich GmbH weniger geordnet vorgehen könnte und ihre Interessen vom Windreich-Management eventuell nicht berücksichtigt werden?

Sven Tintemann: Sollte die Sicherstellung durch den Gerichtsvollzieher begründet gewesen sein – wovon zunächst auszugehen ist – so müssen sich die Anleihe- Gläubiger insofern keine Sorgen machen, dass Ihre Interessen durch das Management der Windreich GmbH keine Berücksichtigung findet, als dass das Unternehmen hiergegen zunächst nichts unternehmen konnte. Selbstverständlich obliegt es jedoch der Windreich GmbH zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, ob ein Recht zur Sicherstellung der Autos seitens der jeweiligen Gläubiger auch tatsächlich bestand.

„Großgläubiger scheinen von einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens wenig überzeugt zu sein“

Hinsichtlich der Sanierung der Windreich GmbH sollte diese Aktion jedenfalls ein weiteres Warnsignal für die Anleihen- Gläubiger sein, da die Großgläubiger ihre Ansprüche jedenfalls sichern und von einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens wenig überzeugt zu sein scheinen.

Anleihen Finder Redaktion: Wie können Windreich-Gläubiger ihre möglichen Ansprüche an die Schuldnerin Windreich GmbH sichern? Was können Anleihe-Gläubiger der Windreich GmbH jetzt tun?

Sven Tintemann: Es sind selbstverständlich im Rahmen des dinglichen Arrestes Maßnahmen möglich, um die Realisierung etwaiger Ansprüche der Anleiheninhaber insofern abzusichern, als dass das noch vorhandene Vermögen erst einmal arrestiert wird. In Frage käme der Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls und eines Arrestpfändungsbeschlusses.  Außerdem sollten Betroffene insbesondere mögliche Ansprüche gegenüber Beratern und Vermittlern prüfen lassen. Auch sind Recherchen erforderlich, ob noch weitere Verantwortliche in Anspruch genommen werden können. Sollte eine Sanierung der Windreich GmbH keinen Erfolg haben, so könnte selbst bei Bestehen von Ansprüchen die Realisierung dieser gegenüber dem Unternehmen selber schwierig werden. Jedenfalls sollten die Anleiheninhaber fachkundigen Rechtsrat einholen und mit anwaltlichem Beistand zielführend und sinnvoll vorgehen.

Anleihen Fnder Redaktion: Herr Tintemann, vielen Dank für das Gespräch!

Anleihen Finder Redaktion

Foto: Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

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