Windreich-Insolvenz: Sichergestellte Luxus-Autos gehören nicht zum Firmenvermögen sondern zum Privatvermögen von Willi Balz – Insolvenzmasse geschützt
Nach dem Bild.de-Bericht über den Abtransport von Luxus-Autos auf dem Firmengelände der Windreich AG fragen sich die Anleihe-Gläubiger der Windreich AG, wieso es sein kann, dass Gerichtsvollzieher Windreich-Vermögenswerte sicherstellen. Denn eigentlich sollte das Firmenvermögen der Windreich AG bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sein.
Eine eindeutige Antwort gibt Holger Blümle, vorläufiger Sachverwalter bei der Windreich GmbH: „Die sichergestellten Fahrzeuge gehören nicht zum Firmenvermögen der Windreich GmbH sondern zum Privatvermögen von Herrn Willi Balz. Die Windreich GmbH ist von den Maßnahmen der Gerichtsvollzieher nicht betroffen.
Alle Vermögenswerte der Windreich GmbH sind vor dem Zugriff von einzelnen Gläubigern geschützt und unterliegen im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Kontrolle durch den vorläufigen Sachverwalter“, so Holger Blümle im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.
Professor Julius Reiter (Foto), Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bestätigt, dass Gläubiger zurzeit keinen Zugriff auf das Firmenvermögen haben: „Es ist ein üblicher Vorgang, dass bei einer Sicherungsübereignung der Sicherungsnehmer (Kreditgeber) das Sicherungseigentum herausverlangt und verwertet, wenn der Sicherungsfall eintritt, d.h. der Kredit nicht zurück- bzw. die Leasingraten vom Schuldner nicht gezahlt werden.
Insolvenzmasse schmälert sich nicht
Es ist wirtschaftlich ähnlich wie beim Pfandrecht geregelt mit dem Unterschied, dass beim Sicherungseigentum der Sicherungsgeber (Kreditnehmer, Leasingnehmer) im unmittelbaren Besitz der Sache verbleibt. Bei Sicherungseigentum zählt das Eigentum auch nicht zur Insolvenzmasse, weil es ja gerade zum Vermögen des Sicherungsnehmers gehört. Daher schmälert sich die Insolvenzmasse in diesem Zusammenhang auch nicht“, erläutert Professor Reiter.
Fachanwalt Julius Reiter gehört zur Kanzlei Baum Reiter & Collegen. Diese hat eine Interessengemeinschaft für Anleihe-Gläubiger der Windreich AG gegründet. Interessenten könnten laut Reiter kostenlos und unverbindlich unter IG-Windreich@baum-reiter.de registrieren lassen.
Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüche gegen verschiedene Verantwortliche
„Wir empfehlen Anlegern, sich zu organisieren, um ihre Gläubigerrechte in einer möglichst großen (Stimmrechts-)Gruppe gemeinsam wahrzunehmen. Für Anleihegläubiger der Windreich GmbH geht es darum, ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern. Außerdem geht es darum Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüche gegen verschiedene Verantwortliche vorzubereiten.
Bei dem neuen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist das betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die Geschäfte werden keinem Insolvenzverwalter überlassen, sondern von dem bisherigen Vorstand unter Aufsicht eines sog. Sachwalter fortgeführt, die zusammen eine Sanierung des Unternehmens versuchen sollen. Hierzu muss die Windreich nunmehr innerhalb von drei Monaten einen tragfähigen Insolvenzplan vorlegen.
Die Befugnisse des Sachwalters sind jedoch gesetzlich eher schwach ausgelegt, so dass bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung generell das Risiko besteht, dass Gelder abfließen und nicht mehr den Gläubigern zugutekommen. Dies kann z.B. durch die Erzeugung von (vermeidbaren) Kosten erfolgen. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung muss daher möglichst transparent und unter Einbindung eines starken Gläubigerausschusses ablaufen, der mehrheitlich aus Vertretern der größten Geldgebergruppe, nämlich den Anleihegläubigern, bestehen sollte.
Sinn für die Anleger macht die Eigenverwaltung nur dann, wenn die Anleihegläubiger besser gestellt werden als in einem Regel-Insolvenzverfahren. Es wird also darauf ankommen, für die Anleihegläubiger den Insolvenzplan zu prüfen und in ihrem Interesse zu verhandeln“, erklärt Professor Reiter.
Anleihen Finder Redaktion
Foto: Prof. Dr. Julius Reiter, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwälte Baum · Reiter & Collegen
Anleihen Finder Datenbank:
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Anleihen Finder Mediathek:
“Brief an die Anleihezeichner” vom 04.05.2013, Quelle: Windreich AG
“Brief an die Anleihezeichner” vom 03.05.2012, Quelle: Windreich AG
Der ganze Fall stinkt doch zum Himmel! Es wird für die Staatsanwaltschaft noch ein schönes Stück Arbeit werden, Herrn Balz „richtig“ verdachtsgerecht zu behandeln. Ich hoffe nur, dass endlich mal den Anleihe-Glücksrittern herzhaft das Handwerk gelegt wird. Wenn ich dazu beitragen kann, -gerne!