SOWITEC-Anleihe 2018/23 (A2NBZ2) wird um drei Jahre verlängert
Anleihe-Restrukturierung beschlossen – die Anleihegläubiger der SOWITEC group GmbH haben auf der zweiten Gläubigerversammlung allen von der Emittentin empfohlenen Beschlussvorschlägen mit erforderlicher und großer Mehrheit zugestimmt und somit die Restrukturierung der SOWITEC-Anleihe 2018/23 (ISIN: DE000A2NBZ21) beschlossen. So wird die Anleihe nun u.a. um drei Jahre bei einem veränderten Zinskupon in Höhe von 8,00% p.a. und bei einem zeitlich begrenzten Kündigungsverzicht bis Mai 2024 verlängert. Zudem wurden bestimmte Teilrückzahlungen des ausstehenden Anleihevolumens zu festgelegten Terminen sowie ein Ausschüttungsverbot gegenüber Gesellschaftern bis zur finalen Anleihe-Rückzahlung beschlossen.
Von den ausstehenden stimmberechtigten Anleihen im Nominalwert von 7,634 Mio. Euro waren Anleihen im Nominalwert von 2,696 Mio. Euro vertreten, was einer Präsenz von 35,32 % entsprach, die damit deutlich über dem erforderlichen Quorum von mindestens 25 % lag. „Wir bedanken uns bei allen Anleihegläubigern für ihre große Unterstützung, die sie heute durch das Votum eindeutig zum Ausdruck gebracht haben. Unser Dank gilt auch der SdK für die konstruktiven Diskussionen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit,“ so Frank Hummel, CEO der SOWITEC group GmbH.
Abstimmungsergebnisse im Einzelnen:
- – die Prolongation der am 8. November 2023 fälligen Schuldverschreibung um drei Jahre bis zum 8. November 2026 (Zustimmung von 100,00 %);
- – den Verzicht hinsichtlich der Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 7 (a) (i) und (iii) der Anleihebedingungen und den Verzicht hinsichtlich der Ausübung von Kündigungsrechten gemäß § 490 BGB (Zustimmung von 99,89 %);
- – die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger (Zustimmung von 100,00 %);
- – Ermächtigungen und Verpflichtungen des gemeinsamen Vertreters (Zustimmung von 100,00 %);
- – die Änderung der Anleihebedingungen (§ 3 Verzinsung) (Zustimmung von 100,00 %);
- – die Änderung der Anleihebedingungen (§ 8 Ausschüttungsbegrenzung) (Zustimmung von 100,00 %);
- – die Änderung der Anleihebedingungen (§ 2 Status der Schuldverschreibungen; Besicherung und Parallelverpflichtung) (Zustimmung von 100,00 %).
HINWEIS: Die an der Beschlussfassung teilnehmenden Anleihegläubiger erhalten nach der Vollziehung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung, voraussichtlich im Januar 2024, eine Teilnahmevergütung.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: SoWiTec group GmbH
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