SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung für SOWITEC-Anleihegläubiger

Mitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:
SdK bietet kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der Anleihegläubigerversammlung der SoWiTec group GmbH am 05.12.2023 an
Die SoWiTec group GmbH („SOWITEC“), Obergesellschaft der SoWiTec-Gruppe, hat am 25.10.2023 die Inhaber ihrer noch mit 7,634 Mio. Euro ausstehenden Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBZ21) zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, die allerdings nicht beschlussfähig war, da das Anwesenheitsquorum von 50 % nicht erreicht wurde. Daher findet am 5. Dezember 2023 in Sonnenbühl eine zweite Anleihegläubigerversammlung als Präsenzversammlung statt.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hatte auf der Abstimmung ohne Versammlung sowohl Gegenanträge als auch Ergänzungsverlangen gestellt. Diese haben auf der Abstimmung ohne Versammlung alle die nötigen Stimmrechtsmehrheiten erreicht. Da sämtliche Gegenanträge und Ergänzungsverlangen der SdK in der Tagesordnung der zweiten Gläubigerversammlung vollständig übernommen wurden, empfiehlt die SdK, allen Tagesordnungspunkten zuzustimmen. Auf der zweiten Gläubigerversammlung am 5. Dezember 2023 muss nun ein Anwesenheitsquorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens erreicht werden, damit die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können. Abgestimmt wird in erster Linie über die Prolongation der Anleihe bis 2026 bei gleichzeitiger Zinserhöhung auf 8 % p.a., die Wahl eines gemeinsamen Vertreters sowie Teilrückzahlungen zu festen Terminen. Darüber hinaus wird über ein Ausschüttungsverbot gegenüber den Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen bis zur vollständigen Tilgung und letzten Zinszahlung für die Anleihe 2018/23 sowie die Sicherstellung der bestehenden Besicherung der Anleihe 2018/23 durch Verpfändung von 38 % des Stammkapitals der SoWiTec operation GmbH abgestimmt.
SoWiTec wird allen Anleihegläubigern, die an der Abstimmung teilnehmen, einen Betrag in Höhe von 0,5 % des individuellen Nominalwerts zahlen, mindestens jedoch 75 Euro, sofern das für die Beschlussfassung erforderliche Teilnahmequorum in der zweiten Anleihegläubigerversammlung erreicht werden sollte. Die Teilnahmevergütung erhalten in jedem Fall die Anleiheinhaber und nicht der Stimmrechtsvertreter. Inhaber der Anleihe 2018/2023, die bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung die Teilnahmevergütung beantragt haben, werden gebeten, das Formular zur Anforderung der Teilnahmevergütung betreffend die 2. Gläubigerversammlung neu auszufüllen und zu übermitteln. Das Formular steht auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor zum Download zur Verfügung.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, an der Abstimmung teilzunehmen. Anlegern, die selbst nicht vor Ort teilnehmen können oder wollen, bietet die SdK eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an. Die entsprechende Vollmacht kann unter www.sdk.org/sowitec abgerufen werden. Auch wenn die SdK Stimmrechte vertritt, wird die Teilnahmevergütung nur an den entsprechenden Anleiheinhaber ausgezahlt. Ebenso können sich betroffene Anleiheinhaber unter www.sdk.org/sowitec für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Foto: SoWiTec group GmbH
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