Pentracor GmbH: Krankenkassen und Kliniken einigen sich über Kostenerstattung

Adhoc-Mitteilung der Pentracor GmbH:
Einigung zwischen Krankenkassen und Kliniken über Kostenerstattung
Das Medizintechnikunternehmen Pentracor GmbH (Wandelanleihe ISIN: DE 000 A289 XB9, WKN: A289XB) gibt bekannt: Eine große deutsche Klinik hat sich in der vergangenen Woche den Krankenkassen über die Erstattung des Zusatzentgelts für regenerierbare Immunadsorber (wie den CRP-Adsorber von Pentracor) und über die Anwendung des Blutwäscheverfahrens CRP-Apherese geeinigt.
Seit dem Frühjahr 2022 bestanden Differenzen zwischen Kliniken und ein paar Krankenkassen über diese Kostenerstattung. Die Pentracor GmbH bezeichnete diesen Sachverhalt in ihrem Halbjahresbericht 2022 und in einer Ad-hoc-Mitteilung in Form einer Gewinnwarnung am 17. Oktober 2022 als negativen Einflussfaktor auf Absatz, Umsatz und die Ergebnissituation. Mit der ersten neueren Einigung zwischen den Krankenkassen und einer Klinik werden sich die Hemmnisse für die Umsatzentwicklung der Pentracor GmbH voraussichtlich schrittweise lösen.
Das Unternehmen rechnet besonders für das Geschäftsjahr 2023 mit einer deutlichen Zunahme der Umsatzerlöse. Die CRP-Apherese hat besonders bei Herzinfarkt, Covid-19 (Lungenentzündung) und Schlaganfall zu signifikant positiven Ergebnissen für die Patienten geführt. Auch bei weiteren Erkrankungen mit entzündlichem Geschehen wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa und Bauchspeicheldrüsenentzündung liegen erste positive Resultate vor.
Pentracor GmbH
Foto: Pentracor GmbH
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