TERRAGON kann Eigenkapital-Anstieg zum 31.12.20 (Anleihebedingung) nicht erreichen

Adhoc-Meldung der TERRAGON AG:
Erhöhung des Konzern-Eigenkapitals zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich nicht erreichbar
Im Zuge der Erstellung ihres Konzernabschlusses zum Geschäftsjahr 2020 geht die TERRAGON AG auf Basis der derzeit vorliegenden, noch ungeprüften Konzernzahlen davon aus, dass die in den Anleihebedingungen der TERRAGON Unternehmensanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2GSWY7, WKN A2GSWY) festgelegte Erhöhung des Konzern-Eigenkapitals auf mehr als 12 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020 – trotz Verbesserung dieser Kennzahl im zweiten Halbjahr 2020 – voraussichtlich nicht erreicht werden wird. Die Anleihebedingungen sehen hierbei die Möglichkeit der Heilung vor, wenn die Emittentin das maßgebliche Konzern-Eigenkapital zum Stichtag des auf die Konzernbilanz folgenden Halbjahresfinanzberichts überschreitet. Erfolgt dies nicht, würde sich der Zinssatz der darauffolgenden Zinsperiode um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Ungeachtet dessen wird auf Basis der vorläufigen Konzernzahlen erwartet, die Prognose für das Gesamtjahr 2020 zu erreichen und entsprechend eine deutliche Ausweitung der Gesamtleistung sowie ein positives operatives Ergebnis (EBITDA) zu erzielen.
TERRAGON AG
Foto: pixabay.com (Symbolbild)
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