ETERNA lädt zur 2. AGV nach Passau – Gläubiger sollen über Zinsstundung abstimmen

Donnerstag, 1. Juli 2021


Die eterna Mode Holding GmbH lädt ihre Anleihegläubiger zu einer zweiten Gläubigerversammlung (AGV) am 16. Juli 2021 am Firmensitz in Passau ein. Die Anleihegläubiger sollen dabei u.a. über eine Zinsstundung der ETERNA-Anleihe 2017/24 (WKN: A2E4XE) abstimmen sowie einen gemeinsamen Vertreter der Gläubiger wählen. In der vorangegangenen Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) wurde das benötigte Quorum für eine Beschlussfähigkeit verfehlt, da weniger als 50 % des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt haben. Bei der zweiten AGV wird ein Quorum von 25% zur Beschlussfassung benötigt.

Die Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung erfordert für ETERNA nach derzeitigem Stand neben Überlegungen zur Stärkung des Eigenkapitals und Erstellung eines externen Gutachtens (nach IDWS6 Standard), dass die jährlichen Zinsen auf die Anleihe 2017/24 nicht aus Mitteln der Emittentin gezahlt werden. Daher schlägt ETETRNA vor, dass die Zahlung der Zinsen seit dem 1. März 2021 bis zum Laufzeitende der Anleihe im Juni 2024 erst mit Endfälligkeit geleistet werden sollen. Hintergrund ist ein Covenant-Bruch im Zusammenhang mit einem Schuldscheindarlehen.

INFO: Anleihegläubiger finden alle Informationen sowie die Einladung zur AGV auf der Homepage der Gesellschaft unter https://unternehmen.eterna.de/de/anleihe.

„Adäquate Finanzierungslösung zur Bewältigung der Pandemiefolgen“

„Auf der Versammlung können unsere Anleihegläubiger mit Abgabe ihrer Stimme über die Änderung der Anleihebedingungen entscheiden. Wir bedauern es sehr, dass durch die anhaltend negativen COVID-19-Auswirkungen die von den Anleihegläubigern im Vorjahr mitgetragene Verlängerung der Gesamtfinanzierung wider Erwarten nicht ausreichend ist. Angesichts der Ergebnisse für das erste Quartal 2021 und dem daraus resultierenden Covenant-Bruch beim Schuldscheindarlehen befinden wir uns mit den Gläubigern des Schuldscheindarlehens in konstruktiven Verhandlungen. Unter anderen haben die Gläubiger des Schuldscheindarlehens in diesem Kontext gefordert, dass die jährlichen Zinsen auf die Anleihe 2017/2024 nicht aus Mitteln der Emittenten gezahlt werden. Daher ist eine erneute Anpassung der Anleihebedingungen erforderlich. Unser Ziel ist es, für ETERNA eine adäquate Finanzierungslösung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu finden und die weitere Transformation des Unternehmens fortzuführen“, erklärt Henning Gerbaulet, geschäftsführender Gesellschafter der eterna Mode Holding GmbH.

ANLEIHE CHECK: Erst im Dezember 2020 haben die Anleihegläubiger der eterna Mode Holding GmbH einer Laufzeit-Verlängerung der Anleihe 2017/24 (ISIN DE000A2E4XE4) um etwas mehr als zwei Jahre bis zum 3. Juni 2024 zugestimmt. Die ETERNA-Anleihe 2017/24 hat ein ausstehendes Volumen von 25 Mio. Euro und wird jährlich mit 7,75% p.a. verzinst.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: eterna Mode Holding GmbH

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der eterna Mode Holding GmbH 2017/2022

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