Auch zweite AGV verfehlt Quorum: ETERNA benötigt „Plan B“
Bitter für ETERNA – auch zweite Gläubigerversammlung (AGV) verfehlt Quorum. Die von der eterna Mode Holding GmbH vorgeschlagene Stundung der Zinszahlungen der Anleihe 2017/24 (WKN: A2E4XE) bis zum Laufzeitende kann so nicht durchgesetzt werden, da das notwendige beschlussfähige Quorum von 25% des Anleihevolumens bei der zweiten AGV nicht erreicht wurde. Zwar stimmte jeweils die Mehrheit der teilnehmenden Anleihegläubiger für den Vorschlag, für eine Beschlussfähigkeit reichte es dennoch nicht.
Der Rechtsanwalt Klaus Nieding wurde indes mit großer Mehrheit von der Gläubigerversammlung als gemeinsamer Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Weitere zur Abstimmung vorgeschlagene Ermächtigungen für den gemeinsamen Vertreter konnten nicht verabschiedet werden, da auch hierfür das notwendige Quorum nicht erreicht wurde.
ANLEIHE CHECK: Erst im Dezember 2020 wurde die Laufzeit der ETERNA-Anleihe 2017/24 (ISIN DE000A2E4XE4) um etwas mehr als zwei Jahre bis zum 3. Juni 2024 mit Zustimmung der Anleihegläubiger verlängert. Die ETERNA-Anleihe 2017/24 hat ein ausstehendes Volumen von 25 Mio. Euro und wird jährlich mit 7,75% p.a. verzinst.
IDW S6 Gutachten
Wie geht es nun weiter? Basierend auf den Ergebnissen der Gläubigerversammlung wird ETERNA die Gespräche mit allen involvierten Parteien fortführen mit dem Ziel, einer Kündigung des Schuldscheindarlehens entgegenzuwirken und die Sicherung der Finanzierung für das Unternehmen herbeizuführen. Zur umfassenden Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage hat ETERNA auch ein IDW S6 Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wird voraussichtlich im August 2021 vorliegen.
INFO: Die eterna Mode Holding GmbH wird den Beschluss der zweiten Gläubigerversammlung zeitnah auf der Unternehmenswebseite unter https://unternehmen.eterna.de/de/anleihe veröffentlichen.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: eterna Mode Holding GmbH
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der eterna Mode Holding GmbH 2017/2024
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