2. AGV: Eyemaxx-Vorstand Dr. Michael Müller wendet sich in offenem Brief erneut an die Investoren

Dienstag, 20. April 2021


Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG:

Stellungnahme des Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG im Vorfeld der zweiten Gläubigerversammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen der Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionäre, Anleihegläubiger und Geschäftspartner,

Jetzt gilt’s! Wir brauchen Ihre Mitwirkung am 29.4. bei der Anleihegläubiger Versammlung. Sie können persönlich teilnehmen, oder eine Vollmacht erteilen. Gemeinsam können wir durch ein positives Votum zur Änderung der Anleihebedingungen Eyemaxx stabil und zukunftssicherer aufstellen. Bereits die Abstimmung ohne Versammlung hat uns gezeigt, dass eine überwältigende Zahl der Teilnehmer dazu bereit ist. Wir haben jedoch die notwendigen Mindestteilnahmequoten nicht erreicht, aber für die nun anstehende Anleihegläubigerversammlung sind diese auf nur 25 % halbiert worden! Entsprechend optimistisch sind wir nach den bisherigen Quoten, dass die Anleihegläubigerversammlung nun beschlussfähig und erfolgreich sein wird. Bitte wirken Sie daran mit!
Die zweite Gläubigerabstimmung wird in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München stattfinden (persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich; Vertretung mittels Vollmacht, bzw. Stimmrechtsvertreter ist möglich/vorgesehen). Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25 % der ausstehenden Anleihen, die benötigte Zustimmung liegt bei 75 % des teilnehmenden Kapitals.
Wir konnten bei der ersten Abstimmung im Durchschnitt eine gute Beteiligung erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt, was uns für die nächste Abstimmung optimistisch stimmt, dass das erforderliche auf 25 % reduzierte Teilnahmequorum und die entsprechende Zustimmung erreicht wird.Wir haben den Dialog mit Anleihegläubigern, sowohl großen Institutionellen als auch Kleinanlegern, seit Bekanntgabe des zweiten Termins noch weiter intensiviert um auch sicherzustellen, dass all jene, die an der ersten Abstimmung nicht teilgenommen haben, diesmal teilnehmen und uns unterstützen.

Wie auch schon bei der ersten Abstimmung, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen. Es soll so verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist. Darüber hinaus soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden. Wird die Eigenkapitalquote von 10 %, unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach § 7 SchVG verpflichtet. Außerdem soll der Beschluss gefasst werden, dass die Gläubiger auf etwaige bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der Mindesteigenkapitalquote verzichten.

Alle anderen Rechte und Pflichten aus den Anleihen sollen weiter unangetastet bleiben. Dies gilt für die Verpflichtungen von Eyemaxx zum Schutz der Anleihegläubiger wie beispielsweise das Verbot der Gewinnausschüttungen.

Alle nötigen Informationen und Unterlagen zur zweiten Gläubigerversammlung sowie eine Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website von Eyemaxx unter www.eyemaxx.com bzw. https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/#content

Bei Fragen steht Eyemaxx jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Ich möchte Sie herzlich ersuchen, an dieser wichtigen Abstimmung teilzunehmen! Allfällige Ihnen in diesem Zusammenhang entstehende Bankkosten (insb. in Bezug auf die Ausstellung des erforderlichen Sperrvermerkes) bis EUR 50,- werden Ihnen von Eyemaxx vergütet.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dr. Michael Müller, CMC
Vorstand Eyemaxx Real Estate AG

Eyemaxx Real Estate AG

Foto: pixabay.com

Anleihen Finder Datenbank:

EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025

EYEMAXX Real Estate AG 2019/2024

EYEMAXX Real Estate AG 2018/2023

Zum Thema:

Eyemaxx muss in die Verlängerung: 2. AGV am 29. April 2021

Eyemaxx: Abstimmung ohne Versammlung vom 6. bis 8. April – Stellungnahme des Vorstands (+ Video-Link)

Eyemaxx-Anleihen: Mindest-Eigenkapitalquote von 15% – Strafzins bei Nichteinhaltung

Eyemaxx-Jahresabschluss verzögert sich bis Mai – Verlust wohl zwischen 28 und 35 Mio. Euro

Operativ sind wir derzeit voll auf Kurs“ – Interview mit Dr. Michael Müller, Eyemaxx Real Estate AG

Eyemaxx-Anleihen: Verpflichtung zur Einhaltung von Eigenkapitalquote soll gestrichen werden – Planmäßige Rückzahlung von Anleihe 2016/21

Eyemaxx Real Estate AG: Hoher Verlust in Höhe von 26 bis 28 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019/20

Eyemaxx Real Estate AG rechnet mit coronabedingtem Verlust im Geschäftsjahr 2019/20

Eyemaxx plant großes Wohnbauprojekt in Bratislava

Eyemaxx bteiligt sich an IBT GmbH und setzt auf neue Modulbauweise

Eyemaxx veräußert Logistikimmobilie und Grundstück in Serbien

Eyemaxx übergibt erste Gebäude im Projekt Sonnenhöfe

Eyemaxx Real Estate AG: Deutlicher „Corona“-Verlust im ersten Halbjahr 2019/20

Platzierungsergebnis: Eyemaxx sammelt mit neuer Anleihe 2020/25 (WKN A289PZ) 18 Mio. Euro ein

EMAF zeichnet neue Eyemaxx-Anleihe 2020/25 (A289PZ) und kauft neue Aves One-Anleihe 2020/25 (A289R7)

Neue Eyemaxx-Anleihe 2020/25 – vollgepackt mit Sicherheiten

Anleihen Finder News auf Twitter und Facebook abonnieren

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü