Eyemaxx muss in die Verlängerung: 2. AGV am 29. April 2021

Montag, 12. April 2021


Quorum verfehlt – die Eyemaxx Real Estate AG hat bei den Abstimmungen ohne Versammlung vom 6. bis 8. April, Änderungen der Anleihen 2018/23 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/24 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/25 (ISIN DE000A289PZ4) betreffend, das notwendige Teilnahmequorum von 50% verfehlt. Das Verfehlen des Quorums ist in ersten Gläubigerabstimmungen nicht unüblich. Aus diesem Grund lädt Eyemaxx zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München ein. Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25 % der ausstehenden Anleihen.

Hinweis: Die Einladungen werden am Dienstag, 13. April 2021, im Bundesanzeiger sowie auf der Website von Eyemaxx veröffentlicht.

Tendenz pro Änderungen

„Wir konnten bei der ersten Abstimmung eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26 % erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt. Eyemaxx wird den Dialog mit Anleihegläubigern noch weiter intensivieren und ist sehr optimistisch, dass das erforderliche Quorum und die Zustimmung in der 2. Gläubigerversammlung erreicht werden“, sagt Dr. Michael Müller, CEO Eyemaxx Real Estate Group.

Abstimmungsergebnis der 1. AGV: Für die Anleihe 2018/23 lag das Quorum bei 25,89 % der ausstehenden Schuldverschreibungen. Für die Anleihe 2019/24 lag das Quorum bei 20,24 % und für die Anleihe 2020/25 bei 39,38 %.

Hintergrund der Abstimmung

Bedingt durch die Covid-19-Pandemie und daraus resultierenden Bewertungen der Immobilienprojekte – insbesondere bei Gewerbe- und Hotelimmobilien – rechnet Eyemaxx mit einem Jahresverlust 2019/20 von 28 und 35 Mio. Euro, was auch die Eigenkapitalquote des Unternehmens deutlich senken würde.

Bei der genannten Abstimmung sollen die Gläubiger der Anleihen 2018/23 und 2019/24 daher der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/25 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen. Damit soll verhindert werden, dass Eyemaxx den kurzfristigen Schwankungen von Projektbewertungen (siehe Verlust-Jahr 2020) beziehungsweise deren Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote ausgeliefert ist.

Zudem soll bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden.

Lesen Sie zur aktuellen Situation bei Eyemaxx auch: „Operativ sind wir derzeit voll auf Kurs“ – Interview mit Dr. Michael Müller, Eyemaxx Real Estate AG

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

Anleihen Finder Datenbank:

EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025

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EYEMAXX Real Estate AG 2018/2023

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