Eyemaxx-Anleihen: Anleihegläubiger stimmen Anpassungen der Anleihebedingungen zu
Erleichterung bei der Eyemaxx Real Estate AG – die Anleihegläubiger des Unternehmens haben den Anpassungen der Anleihebedingungen auf den jeweils zweiten Gläubigerversammlungen für die Anleihen 2018/23, 2019/24 und 2020/25 mit deutlicher Mehrheit und beschlussfähigen Quoren zugestimmt. Allen voran wurde die Senkung bzw. Einhaltung der Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 % in den Anleihebedingungen beschlossen, damit Eyemaxx zukünftig auch bei kurzfristigen Bewertungsschwankungen – wie in der Corona-Pandemie geschehen – finanzieller Gestaltungsspielraum bleibt.
„Volle Konzentration aufs operative Geschäft“
„Wir freuen uns, dass alle drei Anleihegläubigerversammlungen erfolgreich verlaufen sind und die Bedingungen unserer Unternehmensanleihen entsprechend angepasst werden. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass das Finanzmanagement unseres Unternehmens nicht mehr den temporären Wertschwankungen einzelner Projekte im Zuge der COVID-19- Pandemie ausgeliefert ist. Jetzt können wir uns wieder voll und ganz auf unser operatives Geschäft konzentrieren und haben die Basis für weitere solide Unternehmensentwicklungen geschaffen. Unser Dank gilt allen Anleihegläubigern für ihre Unterstützung“, so Dr. Michael Müller, CEO der Eyemaxx Real Estate AG.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
Eyemaxx-Anleihe 2018/23
Die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3) der Eyemaxx Real Estate AG haben auf der heutigen Anleihegläubigerversammlung der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung nahmen 28,13 % des Nominalkapitals teil. Damit wurde das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25 % übertroffen. Insgesamt stimmten 99,03 % der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen. Demnach ist eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 % beschlossen worden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p. a. gezahlt wird. Wird die Eigenkapitalquote von 10 % unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger verpflichtet. Außerdem wurde beschlossen, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20 % verzichten.
Eyemaxx-Anleihe 2019/24
Auch die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ) der Eyemaxx Real Estate AG haben auf der heutigen zweiten AGV der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung nahmen 25,2 % des Nominalkapitals teil, wodurch das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25 % hauchdünn übertroffen wurde. Insgesamt stimmten mehr als 93 % der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen. Demnach ist eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 % beschlossen worden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p. a. gezahlt wird. Wird die Eigenkapitalquote von 10 % unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach verpflichtet. Außerdem wurde beschlossen, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20 % verzichten.
Eyemaxx-Anleihe 2020/25
Die dritte Anleihegläubigerversammlung des Tages für die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4) lief für das Unternehmen ebenfalls erfolgreich – 38,7 % des Nominalkapitals stimmten mit mehr als 99,3 % Zustimmung für die Anpassung der Anleihebedingungen.
Auf der dritten Anleihegläubigerversammlung wurde beschlossen, dass die Anleihegläubiger eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. erhalten, wenn die Mindesteigenkapitalquote im Konzern unter 15 % fällt und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nicht wieder aufgeholt wird. Wird die Eigenkapitalquote von 10 % unterschritten, ist die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger verpflichtet. Außerdem wurde beschlossen, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der in den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindesteigenkapitalquote von 15% verzichten.
Anleihen Finder Redaktion
Foto: Eyemaxx Real Estate AG
Anleihen Finder Datenbank:
EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025
EYEMAXX Real Estate AG 2019/2024
EYEMAXX Real Estate AG 2018/2023
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