TERRAGON AG bittet um Zinsstundung für 6,50%-Anleihe (A2GSWY) – Probleme und Verzögerungen bei Großprojekten

Montag, 2. Mai 2022


Keine Zinszahlung möglich – die TERRAGON AG bittet ihre Anleihegläubiger überraschend um eine temporäre Stundung der Zinszahlung für die Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2GSWY7) für einen Zeitraum von rd. acht Monaten. Die nächste Zinszahlung in Höhe von 1,625 Mio. Euro für die 6,50%-TERRAGON-Anleihe 2019/24 wäre am 24. Mai 2022 fällig. Der Projektentwickler im Marktsegment Service-Wohnen für Senioren, bittet nun um eine Stundung bis zum 31. Januar 2023. Hintergrund des Liquiditätsengpasses seien verschiedene Probleme und Verzögerungen bei Großprojekten.

ANLEIHE CHECK: Die unbesicherte TERRAGON-Anleihe 2019/24 aus dem Mai 2019 ist mit einem Zinskupon von 6,50% p.a. (Zinstermin jährlich am 24.05.) ausgestattet und hat eine Laufzeit bis zum 24.05.2024. Die Anleihe hat ein vollständig platziertes Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro und notiert am Open Market der Börse Frankfurt. Zuletzt wurde die Anleihe von den Analysten der KFM Deutsche Mittelstand AG noch mit 4 von 5 Sternen bewertet.

Gründe für Liquiditätsengpass

„Der unvorhergesehene Liquiditätsengpass ergibt sich aus mehreren kumuliert auftretenden Problemen bei einigen großen Projekten. Sie wären einzeln für das Unternehmen zu verkraften gewesen, sind aber in Summe so schwerwiegend, dass wir uns zu dem Vorschlag einer temporären Stundung der Anleihezinsen bei gleichzeitiger Erhöhung des Zinssatzes für den Zeitraum der Stundung gezwungen sehen. Im Wesentlichen geht es um pandemiebedingt verlängerte Projektlaufzeiten sowie durch exogene Krisen auf dem Weltmarkt massiv gestiegene Rohstoff- und Baukosten. Das hatte darüber hinaus erhöhte Anforderungen der Bankpartner an die Eigenkapitalanteile im Rahmen der Projektfinanzierungen zur Folge. Daraus ergibt sich ein erhöhter Liquiditätsbedarf der Gruppe in der Größenordnung von rund 6,5 Mio. EUR. Meine Held Beteiligungen GmbH als Hauptgesellschafterin wird einen Betrag von 2,4 Mio. EUR zur temporären Liquiditätsstärkung beisteuern, um diese für uns unerwartete Situation zu meistern. Darüber hinaus sind wir sehr dankbar dafür, wenn auch die Anleihegläubiger mit der Zustimmung zu einer Zinsstundung uns in dieser schwierigen Lage unterstützen“, so Dr. Michael Held, Vorstandsvorsitzender der TERRAGON AG.

Konkret haben Projektverzögerungen bei der Fertigstellung und Übergabe des Projekts Berlin-Regattastraße infolge fehlender Baukapazitäten von Ende 2021 auf nunmehr November 2022 sowie die deutlich verspätete Baugenehmigung beim Projekt Duisburg-Welkerstraße zu dem Liquiditätsengpass geführt. Die verspätete Genehmigung in Duisburg hatte laut TERRAGON aufgrund des veränderten Risikoverhaltens der finanzierenden Bank erhöhte Eigenkapitalanforderungen zur Folge, die einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf erforderten. Auch bei den Projekten Wilhelmshaven-Virchowstraße und Dortmund-Lindemannstraße hätten demnach Unsicherheiten der Baukostenentwicklung zu erhöhten Eigenkapitalanforderungen geführt. Beim Projekt Hamburg-Hafencity sei es zu unerwarteten Verschiebungen bei der Freigabe von Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen gekommen.

Eingeleitete Maßnahmen

Zur Behebung der Probleme hat das TERRAGON-Management nach eigenen Angaben verschiedene Maßnahmen initiiert:

  • – So seien erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung der Fertigstellung des Projekts Berlin-Regattastraße im Jahr 2022 in die Wege geleitet worden, um damit die benötigte Liquidität aus dem Rückfluss des eingesetzten Eigenkapitals und der Projektmarge zu generieren.
  • – Darüber hinaus sei der Abschluss von Kaufverträgen mit Forward-Funding-Vereinbarungen für die Projekte Wilhelmshaven und Duisburg im dritten Quartal 2022 und damit der Wegfall der Fremdfinanzierung geplant.
  • – Des Weiteren soll die angestrebte Realisierung des Projektes Dortmund durch eine Projektpartnerschaft im Jahr 2022 beschleunigt werden. Nicht zuletzt sollen die fälligen Zahlungen für das Projekt Hamburg-Hafencity im Jahr 2022 sichergestellt werden.

Dr. Michael Held ist nach eigenen Angaben sicher, dass die momentane Situation bald überwunden sein wird: „Das Geschäftsmodell der TERRAGON AG ist nach wie vor solide. Es fußt auf einem steigenden Bedarf an Service-Wohnen aufgrund des demographischen Wandels. Es gibt eine stabile Nachfrage, die wir mit unserem Angebot bedienen. Durch unsere Expertise sind wir zum Marktführer auf diesem Feld geworden, was unsere Projektpipeline von derzeit rund 800 Mio. Euro deutlich belegt. Ich bin überzeugt, dass wir diesen temporären Liquiditätsengpass hinter uns lassen werden.“

Abstimmung ohne Versammlung vom 23. bis 25. Mai 2022

Die Anleihegläubiger sollen laut TERRAGON neben den gestundeten Zinsen für den Zeitraum der Stundung eine Verzinsung auf den gestundeten Zinsbetrag, deren Höhe noch mit dem gemeinsamen Vertreter zu verhandeln ist, erhalten. Zunächst muss dazu ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der ermächtigt werden soll, mit der Emittentin die Stundung der seit dem 24. Mai 2021 entstandenen und noch entstehenden Ansprüche auf Verzinsung der Anleihe zu verhandeln und zu vereinbaren. Die TERRAGON AG lädt ihre Anleihegläubiger aus diesem Grund und zum Zwecke der Beschlussfassung über die genannten Maßnahmen, zu einer Abstimmung ohne Versammlung vom 23. Mai bis zum 25. Mai 2022 ein.

INFO: Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung werden am 4. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ab diesem Datum auf der Internetseite der TERRAGON AG mit den erforderlichen Formularen für die Anmeldung unter https://www.terragon-ag.de/investor-relations/anleiheglaeubigerabstimmung-2022/ abrufbar.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com (Symbolfoto)

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