+++ ABSAGE +++ SeniVita Social Estate AG sagt Anleihen-Emissionen ab und muss restrukturieren

Montag, 10. Februar 2020


Die SeniVita Social Estate AG (SSE) lädt ihre Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen ein und sagt die beiden derzeit durchgeführten Anleihen-Emissionen komplett ab. Das teilte das Unternehmen heute in einer Adhoc-Medlung mit.

Die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden neuen SeniVita-Anleihen 2019/23 (ISIN: DE000A2YPAL9) und 2019/24 (ISIN: DE000A2YPAM7) wurden vom Unternehmen abgebrochen und abgesagt. Grund sei, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liege.

Hinweis: Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden SSE-Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000A13SHL2) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist.

Restrukturierung erforderlich

Nun ist eine Restrukturierung der besagten SSE-Wandelanleihe 2015/20 mit einem ausstehenden Volumen von 44,6 Mio. Euro erforderlich. Die Restrukturierung sei wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen, so die Emittentin in der Adhoc-Erklärung.

Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Rahmen eines Independent Business Review (IBR) auf Plausibilität geprüft werden, zielen vor allem darauf, die Managementqualität auf allen Ebenen der Gruppe zu verbessern, klare Prozesse und Verantwortlichkeiten in den Pflegebetrieben festzulegen und die zu komplexe Gruppenstruktur zu vereinfachen. Zudem ist im Sinne einer größeren Transparenz die klare organisatorische Trennung der SSE AG und ihrer Tochtergesellschaften (SeniVita Gruppe) auf der einen Seite und der sonstigen geschäftlichen Ebene des SSE-Gründers und -Vorstandsvorsitzenden Dr. Horst Wiesent auf der anderen Seite vorgesehen.

„Unser Geschäftsmodell, seniorengerechtes Wohnen mit ambulanter Pflege und moderner Tagespflege zu verbinden, ist angesichts der demografischen Entwicklung unverändert aktuell und zukunftsträchtig. Unsere Gruppe muss dafür aber effizienter und in Teilen auch professioneller werden. Wir haben in den vergangenen Wochen – auch mit externer Unterstützung – unsere internen Defizite analysiert. Ich bin fest entschlossen, sie im Rahmen der geplanten Transformation konsequent zu beheben. Das ist auch die Voraussetzung, um das Vertrauen unserer Investoren und des Kapitalmarktes wieder zu stärken“, so Dr. Horst Wiesent.

Gläubigerversammlung im März 2020

Die SSE wird nun die Gläubiger ihrer Wandelanleihe kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung einladen, die in der ersten Märzhälfte 2020 vorgesehen ist. Dabei soll im Wesentlichen über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe, über eine Anpassung der Zinskonditionen sowie über Veränderungen bei der Sicherheitenbestellung entschieden werden. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine zweite Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.

Hinweis: Weitere Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit erarbeitet wird, will der SeniVita-Vorstand zeitnah bekanntgeben.

Anleihen Finder Redaktion.

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SeniVita Social Estate AG Wandelanleihe 2015/20

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