R-LOGITECH: Zinszahlung für Anleihe 2018/23 wird „kapitalisiert“ und dem Nennbetrag angerechnet

Donnerstag, 6. April 2023


Pressemitteilung der R-LOGITECH S.A.M.:

Hinweise im Zusammenhang mit der Kapitalisierung der am 29. März 2023 fälligen Zinsen auf die Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A19WVN8)

Wie bereits berichtet haben die Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A19WVN8) der R-LOGITECH S.A.M. in der 2. Anleihegläubigerversammlung vom 29. März 2023 in Frankfurt am Main mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen u. a. beschlossen, den Kupon der Anleihe ab dem 29. März 2023 um 1,75 Prozentpunkte auf 10,25 % p.a. zu erhöhen, und der Emittentin das Recht eingeräumt, fällige Zinsen nicht in bar zu zahlen, sondern zu kapitalisieren.

Die Emittentin hat im Hinblick auf die am 29. März 2023 fälligen Zinsen in Höhe von 8,5 % p.a. für die Zinsperiode vom 29. März 2022 bis zum 28. März 2023 (jeweils einschließlich) von diesem Recht Gebrauch gemacht und am 31. März 2023 eine entsprechende Erklärung, dass sie die Zinsen kapitalisieren wird, gegenüber dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abgegeben.

Dies bedeutet, dass der fällige Betrag an Zinsen nicht ausgezahlt wird, sondern dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen zugeschlagen wird, so dass sich der Nennbetrag der Schuldverschreibungen und damit der Rückzahlungsbetrag ab dem 29. März 2023 auf EUR 1.085 je Schuldverschreibung erhöht. Dieser Betrag wird ab dem 29. März 2023 mit 10,25 % p.a. verzinst, so dass ein Zinseszinseffekt zugunsten der Anleihegläubiger eintritt. Die Emittentin ist berechtigt, auch den nächsten Kupon mit Fälligkeit am 29. März 2024 zu kapitalisieren, was durch die weitere Erhöhung des Nennbetrags ebenfalls Zinseszins auslösen würde. Die Auszahlung der kapitalisierten Zinsen erfolgt in Form des erhöhten Nennbetrags zum Laufzeitende.

Die Emittentin geht davon aus, dass im Falle von Käufen bzw. Verkäufen über die Börse nach dem 29. März 2023 auch weiterhin Stückzinsen berechnen werden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass bis zur technischen Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 29. März 2023 (voraussichtlich bis Ende April 2023) Stückzinsen in Höhe von 8,5 % p.a. statt 10,25 % p.a. berechnet werden bzw. die Kapitalisierung der Zinsen zum 29. März 2023 ggf. noch nicht berücksichtigt ist. Anleger sollten dies beachten und sich diesbezüglich mit ihrer Depotbank abstimmen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass weder sie noch die Zahlstelle Einfluss hat auf die durch die Börsen vorgenommene Stückzinsberechnung.

R-LOGITECH S.A.M.

Foto: R-LOGITECH S.A.M.

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R-LOGITECH S.A.M. 2018/23

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