R-LOGITECH Anleihe 2018/23: SdK reicht Ergänzungsverlangen für Anleihegläubiger-Abstimmung ein

Montag, 6. März 2023


Pressemitteilung der R-LOGITECH S.A.M.:

R-LOGITECH: Ergänzungsverlangen der SdK zu den Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung vom 7. bis zum 9. März 2023

Die R-LOGITECH S.A.M. hat ein Ergänzungsverlangen der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A19WVN8) vom 7. bis zum 9. März 2023 erhalten. Die SdK schlägt u. a. die Gewährung von Sicherheiten sowohl für die Anleihe 2018/2023 als auch für die Anleihe 2022/2027 (ISIN: DE000A3K73Z7), die Beschränkung von Transaktionen mit nahe stehenden Personen und die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger vor.

R-LOGITECH wird das Ergänzungsverlangen der SdK prüfen und anschließend in einen konstruktiven Dialog mit den Anleihegläubigern, insbesondere der Ad-hoc-Gruppe treten. Das Unternehmen wird das Ergänzungsverlangen im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2018/2023 vom 7. bis zum 9. März 2023 zur Abstimmung stellen, behält sich aber für den Fall, dass diese die erforderliche Mehrheit und das Quorum erhalten sollten, vor, einzelnen Änderungen der Anleihebedingungen nicht zuzustimmen.

Das Ergänzungsverlangen kann unter folgendem Link auf der Webseite von R-LOGITECH abgerufen werden: https://www.r-logitech.com/glaubigerabstimmung-anleihe-2018-2023/. Anleihegläubiger werden gebeten, das auf der vorgenannten Webseite erhältliche ergänzte Stimmabgabeformular zu verwenden.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung nicht das erforderliche Quorum erreichen, wird R-LOGITECH zeitnah zur 2. Gläubigerversammlung voraussichtlich am 29. März 2023 einladen. Anleihegläubiger werden gebeten, dies bei der Abforderung des besonderen Nachweises mit Sperrvermerk von ihrer Depotbank möglichst frühzeitig zu berücksichtigen.

R-LOGITECH S.A.M.

Foto: R-LOGITECH S.A.M.

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R-LOGITECH S.A.M. 2018/23

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