paragon-Anleihe (A2GSB8): SdK lädt Anleihegläubiger zu Investorenkonferenz am 25.01.2022 um 18:30 Uhr ein

Montag, 24. Januar 2022


Mitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

SdK lädt Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zu Investorenkonferenz am 25.01.2022 um 18:30 Uhr ein

Die paragon GmbH & Co. KGaA hat am 20. Januar 2022 bekannt gegeben, dass sie die Anleiheinhaber der im Juli 2022 fälligen 4,5%-Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) in einer Abstimmung ohne Versammlung dazu auffordern möchte, die Laufzeit der Anleihe zu unveränderten Konditionen um weitere fünf Jahre zu verlängern. Hierzu hat die Gesellschaft zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 04.02.2022 bis 06.02.2022 aufgefordert.

Auf unseren Aufruf vom 20.01.2022, wonach sich betroffene Anleiheinhaber zur gemeinsamen Interessensdurchsetzung organisieren sollten, haben sich bereits mehr als 200 betroffene Anleiheinhaber registriert. Ferner haben sich auch Vertreter von institutionellen Investoren gemeldet, die eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2017/2022 ebenso wie die SdK ablehnen. Zur Erörterung eines gemeinsamen Vorgehens lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz als Videokonferenz am Dienstag, den 25.01.2022 um 18:30 Uhr ein. In der Konferenz werden neben Vertretern der Investmentbank Houlihan Lokey (Financial Advisor) auch Rechtsanwälte der Wirtschaftskanzlei DMR Legal (Legal Advisor), welche mit mehreren institutionellen Investoren bereits in den zurückliegenden Wochen den Sachverhalt aufgearbeitet haben, teilnehmen und über den aktuellen Sachstand berichten und Lösungsvorschläge vorstellen, wodurch die wirtschaftliche Stellung der Anleiheinhaber angemessen berücksichtigt wird. Im Anschluss an den Vortrag besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Interessierte Anleiheinhaber können sich unter der Mailadresse info@sdk.org für die Investorenkonferenz anmelden. Alle registrierten Teilnehmer erhalten im Vorfeld des Meetings einen individuellen Zugangslink zugesandt.

Aus Sicht der SdK ist die Laufzeitverlängerung in dieser Form und gänzlich ohne Gegenleistung nicht akzeptabel und in keiner Weise marktgerecht. Die Anleiheinhaber sollen einer Laufzeitverlängerung um weitere fünf Jahre und demnach einer Verdoppelung der ursprünglichen Laufzeit zustimmen. Eine Gegenleistung z.B. in Form einer Erhöhung des Kupons, einer Bonuszahlung oder der Stellung von werthaltigen Sicherheiten erhalten die Anleiheinhaber jedoch nicht. Auch in der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung legt die Gesellschaft aus unserer Sicht nicht ausreichend dar, warum eine Laufzeitverlängerung erforderlich sein sollte. Andere denkbare Optionen wie Refinanzierung mittels Emission einer neuen Schuldverschreibung oder Verkauf einer Tochtergesellschaft werden pauschal abgelehnt.

Nach Ansicht der Gesellschaft handelt es sich um eine weiterhin attraktive Anlagemöglichkeit. Aus unserer Sicht verkennt die Gesellschaft jedoch, dass sich die Situation der Anleihe 2017/2022 durch eine Laufzeitverlängerung deutlich verschlechtern wird und die Laufzeitverlängerung zu unveränderten Konditionen demnach nicht marktgerecht sein dürfte. Denn die Gesellschaft hat noch eine weitere in Schweizer Franken notierte Anleihe mit einer Laufzeit bis 2023 (ISIN: CH0419041105 / WKN: A2TR8X) emittiert. Da diese Anleihe teilweise bereits im April 2022 und final im Jahr 2023 und damit bei einer Laufzeitverlängerung der Anleihe 2017/2022 vor dieser Anleihe zurückgezahlt werden würde, verschlechtert sich aus unserer Sicht die Situation der Anleihe 2017/2022 deutlich. Die Gesellschaft befindet sich nach unserer Analyse in einem schwierigen Marktumfeld und vertraut darauf, nach Verkauf der hochdefizitären Voltabox-Beteiligung und Fokussierung auf den Automotive-Bereich ohne weitere adäquate Restrukturierungsmaßnahmen einen Turnaround zu schaffen und die finanziellen Verpflichtungen in Zukunft bewältigen zu können, was aus unserer Sicht sehr fragwürdig ist. Zumindest aber ist der Vorschlag der Gesellschaft, die Laufzeit ohne jegliche Zugeständnisse verlängern zu wollen, nicht marktgerecht und daher indiskutabel, was sich auch am deutlich am Kurs der Anleihe zeigt, welcher deutlich unter dem Nominalwert notiert. Würde die paragon GmbH & Co. KGaA heute eine Anleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit platzieren wollen, würde die Gesellschaft deutlich über 10 % p.a. an Zinsen bezahlen müssen, sofern eine solche Anleihe unter den aktuelle Gegebenheiten überhaupt platzierbar wäre.

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Foto: pixabay.com

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2017/2022

Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2013/2018 (getilgt)

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