paragon-Gläubiger stimmen für Anleihe-Prolongation (A2GSB8) „zu verbesserten Konditionen“ – Kupon wird auf 6,75% p.a. erhöht

Donnerstag, 10. März 2022


Die Anleihe 2017/22 (ISIN: DE000A2GSB86) der paragon GmbH & Co. KGaA wird um fünf Jahre verlängert – auf der zweiten Gläubigerversammlung bzgl. der Prolongation der paragon-Anleihe haben die Anleihegläubiger mit 99,9% der Laufzeit-Verlängerung der Anleihe um weitere fünf Jahre „zu deutlich verbesserten Konditionen“ zugestimmt. Dabei wurden die verschiedenen Gegenanträge von Gläubigern vom Unternehmen unterstützt. Die notwendigen Teilnahme- und Zustimmungsquoren für die Beschlussfassung wurden erreicht.

Details zur Prolongation

Die beschlossenen Konditionen zur Prolongation der Anleihe beinhalten vor allem einen höheren Zinssatz und zusätzliche Regelungen für die Tilgungsmodalitäten. Die Details im Einzelnen:

  • Der Nominalzinssatz steigt von derzeit 4,5% auf 6,75%, der dann nicht mehr jährlich, sondern halbjährlich zu bedienen sein wird. Dieser Zinssatz soll zukünftig abhängig von der vom Unternehmen angestrebten Verringerung des Verschuldungsgrades schrittweise sinken (auf 6,50%, sofern der Nettoverschuldungsgrad auf kleiner oder gleich 4,0 fällt. Die weiteren Schritte sind 6,25% bei <=3,5; 5,50% bei <=3,0 und 5,00% bei <= 2,5). 

  •  – Zu bestimmten Terminen in 2023, 2025 und 2026 sind vorzeitige Teiltilgungen von insgesamt EUR 25 Mio. vorgesehen. Als erster Termin wird dabei der Tag der Rückzahlung der Schweizer Anleihe am 23. April 2023 avisiert. 

  • – Auch ein möglicher Verkaufserlös im Rahmen von Veräußerungen von Unternehmensbereichen wird zwingend für Teiltilgungen der EUR-Anleihe verwendet werden, wobei auf die verpflichtenden Teiltilgungen angerechnet werden soll.

  • – Während der Laufzeit sind keine Dividenden möglich.

  • – paragon wird einen Chief Financial Officer berufen.

  • – Außerdem kann die Rückzahlung der CHF-Anleihe – bis auf einen Teilbetrag von 25 % – nicht durch die Aufnahme eines besicherten Kredits refinanziert werden.

  • – Zusätzlich zu dem erhöhten Zinssatz wird paragon einen sog. PIK-Zins („Payment in kind“) leisten: paragon soll entweder 2,5% p.a. in bar an den Anleihegläubiger zahlen oder dem Anleihegläubiger eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von 3% p.a. gewähren.

  • – Die Wandelschuldverschreibung soll an der Frankfurter Wertpapierbörse im Open Market notiert werden; der Zinssatz soll 1,5% und die Laufzeit 10 Jahre betragen. Sie kann zum volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) der letzten 30 Tage vor dem 10. März 2022 zuzüglich eines Aufschlags von 25% in Aktien gewandelt werden.

Hinweis: Die Beschlussdokumentation mit den Details der Prolongation kann hier abgerufen werden können.

„Ich möchte mich ausdrücklich für den konstruktiven Dialog mit den Anleihegläubigern in den letzten Wochen bedanken, der den heutigen Kompromiss möglich gemacht hat. Der Mobilitätsbereich bietet in den nächsten Jahren enormes Potenzial. Mit unserer Innovationskraft und Produktkompetenz werden wir uns dies gezielt zunutze machen und unsere führende Position als Anbieter zukunftsweisender Lösungen im Automobilbereich weiter ausbauen“, sagte paragon-CEO Klaus Dieter Frers.

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: paragon GmbH & Co. KGaA

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2017/2022

Unternehmensanleihe der paragon Aktiengesellschaft 2013/2018 (getilgt)

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