Gläubiger stimmen zu: Stern Immobilien-Anleihe wird bis Ende 2024 verlängert
Adhoc-Mitteilung der STERN IMMOBILIEN AG:
Anleihegläubiger stimmen auf Gläubigerversammlung für vorgeschlagene Anpassungen bei der Unternehmensanleihe
Bei der STERN IMMOBILIEN AG (ISIN: DE000A13SSX4) haben die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2G8WJ4) auf der heutigen Gläubigerversammlung den vorgeschlagenen Anpassungen der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung nahmen 61,55 % des Nominalkapitals der Anleihe teil, so dass das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 50 % übertroffen wurde. Den Tagesordnungspunkten 1, 2 und 4 wurde mit einer Mehrheit von 99,29 % zugestimmt. Dem Tagesordnungspunkt 3 stimmten 98,62 % des vertretenen Anleihekapitals zu.
Damit wurde beschlossen, die Laufzeit der Unternehmensanleihe bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern, sofern keine vorzeitige Kündigung durch den Emittenten erfolgt. Die Anleihe wird für den Verlängerungszeitraum ab dem 24. Mai 2023 mit 9,25 % p.a. verzinst. Gleichzeitig hat sich die STERN IMMOBILIEN AG verpflichtet, bis zum 15. September 2023 eine Teilrückzahlung von 30 % des Emissionsvolumens, entsprechend 4,5 Mio. Euro, zu leisten. Bis zu diesem Zeitpunkt werden zudem die am 24. Mai 2023 fälligen Zinsen gestundet.
Als gemeinsamer Vertreter wurde von den Anleihegläubigern der Beschlussvorlage entsprechend Rechtsanwalt Markus Kienle gewählt. Sämtliche auf der Gläubigerversammlung gefassten Beschlüsse finden sich auf der Website der Gesellschaft www.stern-immobilien.com im Anleihe-Bereich.
STERN IMMOBILIEN AG
Foto: pixabay.com
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Unternehmensanleihe der Stern Immobilien AG 2013/2018
Unternehmensanleihe der Stern Immobilien AG 2018/2023
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