Eyemaxx: Abstimmung ohne Versammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen noch bis Donnerstag, 8. April 2021 um 24.00 Uhr möglich
Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG:
Bei der Abstimmung ohne Versammlung zur Anpassung der Anleihebedingungen der Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94; „Eyemaxx“) können Anleihegläubiger noch bis Donnerstag, 8. April 2021 um 24.00 Uhr abstimmen. Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen Anleihegläubiger folgende Unterlagen ausfüllen und unterschreiben:
– Abstimmung ohne Versammlung
– Besonderer-Nachweis-Formular (Sperrvermerk)
– Wenn benötigt, Stimmrechtsvertreter- oder Vollmachtsformular
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Stimmabgabe, inklusive der Kopie eines amtliches Lichtbildausweises, an den Notar gesendet werden: peichl@brienner13.de. Sämtliche Dokumente zur Abstimmung sowie nähere Informationen finden Anleihegläubiger unter: Anleihen > Investor Relations | Eyemaxx Real Estate AG.
Anleihegläubiger der Anleihen 2018/2023 und 2019/2023 sind bei der Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zuzustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen. Bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten muss eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10 %, soll die Gesellschaft verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
Eyemaxx Real Estate AG
Foto: pixabay.com
Anleihen Finder Datenbank:
EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025
EYEMAXX Real Estate AG 2019/2024
EYEMAXX Real Estate AG 2018/2023
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