eno energy GmbH: Abstimmung (ohne Versammlung) nicht beschlussfähig – Beteiligung von lediglich 17 Prozent – Neue Gläubigerversammlung noch nicht terminiert

Mittwoch, 16. September 2015


Die von der eno energy GmbH einberufene Abstimmung ohne Gläubigerversammlung vom 04. bis 10. September endet ohne beschlussfähiges Ergebnis, da das Mindest-Quorum von 50 Prozent weit unterschritten wurde. Nach Angaben der Notarin Annette Bödeker haben insgesamt nur knapp 17 Prozent des ausstehenden Anleihekapitals an der Abstimmung teilgenommen. Wann eine zweite Gläubigerversammlung folgen soll, wurde vom Unternehmen bislang noch nicht bekanntgegeben.

INFO: Ziel des Windpark-Unternehmens ist es, die bestehende Unternehmensanleihe mit Zustimmung der Anleihegläubiger um drei Jahre bei gleichbleibendem Zinskupon zu verlängern, um somit die fällige Rückzahlung der Anleihe am 30. Juni 2016 zu umgehen. Nach eigenen Angaben möchte die eno energy GmbH damit das zukünftige Unternehmenswachstum festigen.

Unbenannt

Quelle: www.eno-energy.com

Aufgrund der möglichen Laufzeit-Verlängerung der Anleihe hatte die Creditreform Rating AG das Unternehmensrating der eno energy GmbH vergangene Woche von „B“ (watch) auf „CCC“ (watch) herabgestuft. Die Rating-Analysten sehen hinsichtlich der kurzfristig anstehenden Rückzahlung der Anleihe „erhöhte finanzielle Risiken“.

ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe 2011/2016 der eno energy GmbH (WKN: A1H3V5) wird jährlich mit 7,375 Prozent verzinst und hat ein Gesamtvolumen von bis zu 25 Millionen Euro, wovon rund 10,3 Millionen Euro derzeit im Umlauf sein sollen. Der Kurswert der eno energy-Unternehmensanleihe liegt aktuell bei 76 Prozent (Stand: 16.09.2015).

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Copyright Paul-Langrock.de /  e.n.o energy Windpark

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Unternehmensanleihe der eno energy GmbH 2011/2016

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