DF Deutsche Forfait AG: Keine Beschlussfähigkeit bei Abstimmung ohne Versammlung – Teilnahme bei 39,2 Prozent des Anleihevolumens – Präsenzversammlung für Mitte Februar geplant

Freitag, 23. Januar 2015


Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG teilte heute mit, dass in der Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der DFAG-Anleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) das erforderliche Quorum von mindestens 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Daher werde es Mitte Februar eine weitere Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung geben.

Teilnahme von 39,2 Prozent

An der Abstimmung vom 20. bis 22. Januar 2015 hätten laut DFAG Anleihegläubiger mit einem Anteil von insgesamt 39,2 Prozent des Anleihevolumens teilgenommen. Dies entspreche einem Volumen von 11,76 Millionen Euro. Damit sei keine Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung zustande gekommen, weil das Mindestquorum von 50 Prozent nicht erreicht wurde.

Nach Angaben der DFAG hätten allerdings 98,3 Prozent des teilnehmenden Anleihevolumens dem Restrukturierungskonzept zugestimmt. Die Gesellschaft werde für Mitte Februar zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung einladen. Die Einladung werde kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlicht, so die DFAG.

Aktionäre stimmen Konzept zu

Bereits zuvor hatten Aktionäre der DF Deutsche Forfait AG auf der ordentlichen Hauptversammlung den vorgeschlagenen Restrukturierungsmaßnahmen mit mehr als 99 Prozent des vertretenen Kapitals zugestimmt. Die Präsenz bei der Hauptversammlung lag bei rund 41 Prozent des Grundkapitals, berichtete die DFAG gestern.

Die Aktionäre hatten unter anderem der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie der Ausgabe von Optionen für bestehende Schuldverschreibungen zugestimmt. Zudem wurde die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien beschlossen.

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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.

Foto: Néstor Galina / flickr

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