Ekosem-Agrar AG beschließt Zinsstundung für Anleihe 2012/22 (A1R0RZ)
Ekosem-Agrar AG nimmt Zinsstundungsrecht in Anspruch – das Unternehmen hat nach Absprache mit der e. Anleihe GmbH, dem gemeinsamen Vertreter der Ekosem-Agrar-Anleihegläubiger, sowie mit dem Gläubigerbeirat der Gesellschaft beschlossen, die Zahlung der am 7. Dezember 2022 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/22 (ISIN: DE000A1R0RZ5) in Höhe von 2,5 % für ein Jahr zu stunden. Diese Möglichkeit der Stundung wurde auf der Anleihegläubigerversammlung zur Laufzeit-Verlängerung der Anleihe am 30. Mai 2022 eingeräumt. Die Stundung der Zinsansprüche sei laut Ekosem-Agrar erforderlich, da in dem weiterhin schwierigen politischen Umfeld der Transfer der Liquidität aus Russland immer noch nicht möglich sei.
Anfechtungsklage
Allerdings können die gefassten Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2022 derzeit aufgrund einer erhobenen Anfechtungsklage noch nicht gänzlich vollzogen werden. Die Ekosem-Agrar AG hat aber einen Freigabeantrag gestellt, über den das OLG Karlsruhe erst- und letztinstanzlich spätestens bis Ende November 2022 entscheiden soll. Ekosem-Agrar geht davon aus, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2022 noch vor dem Fälligkeitstermin am 7. Dezember 2022 vollzogen werden können.
Auch wenn die Vollziehung der Beschlüsse erst nach diesem Termin erfolgen sollte, wird eine Rückzahlung der Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/22 erst nach Ablauf des Verlängerungszeitraums erfolgen und die Zinszahlung für den Zinszahlungszeitraum vom 7. Dezember 2021 bis zum 6. Dezember 2022 ausgesetzt.
Anleihen Finder Redaktion
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