Ekosem-Agrar AG beschließt einjährige Zinsstundung für Anleihe 2019/24 (A2YNR0)
Zinsstundung – die Ekosem-Agrar AG hat in Abstimmung mit der e. Anleihe GmbH, dem gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihegläubiger, sowie dem Gläubigerbeirat beschlossen, die Zahlung der am 1. August 2022 fälligen Zinsansprüche für die Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) um ein Jahr zu stunden. Möglich macht das eine im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 31. Mai 2022 beschlossene Klausel. Die Stundung der Zinsen in Höhe von 2,50% sei laut Ekosem-Agrar erforderlich, um in dem aktuell schwierigen Umfeld die weitere Entwicklung des Unternehmens nicht zu gefährden. Die Auszahlung der um ein Jahr gestundeten Zinsen der Anleihe 2019/24 in Höhe von 2,50% soll dann analog zu der regulären Zinszahlung am 1. August 2023 erfolgen.
INFO: Die Anleihen der Ekosem-Agrar AG werden aktuell noch immer inkl. Stückzinsen gehandelt. Ab dem 1. August 2022 wird die Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 auf eine sogenannte „Flat-Notiz“ umgestellt, was bedeutet, dass beim Erwerb von Anleihen über die Börse keine Stückzinsen mehr zu zahlen sind. Die 8,50%-Ekosem-Agrar-Anleihe 2012/22 (ISIN: DE000A1R0RZ5) wird hingegen bis auf weiteres weiterhin mit Stückzinsen gehandelt.
„Operatives Geschäft entwickelt sich weiterhin positiv“
„Wir gehen fest davon aus, dass Zins- und Tilgungsleistungen künftig wieder möglich sein werden, sobald sich die derzeit extrem schwierige geopolitische Situation zumindest etwas beruhigt hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich unser operatives Geschäft weiterhin positiv entwickelt. In den nächsten Tagen werden wir Informationen zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2022 bekanntgeben“, so Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender und Hauptaktionär der Ekosem-Agrar AG.
Hinweis: Was die ausstehenden Jahres- und Konzernabschlüsse betrifft, die aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit sowie der Sanktionslage derzeit nicht abgeschlossen werden können, steht das Ekosem-Agrar-Management nach eigener Aussage im engen Dialog mit dem Abschlussprüfer, um eine pragmatische Lösung herbeizuführen.
Anfechtungsklage
Zudem hat eine Privatanlegerin gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der Ekosem-Agrar-Anleihe 2019/24 vom 31. Mai 2022 eine Anfechtungsklage erhoben. Die gefassten Beschlüsse der beiden Anleihegläubigerversammlungen vom 30. und 31. Mai 2022 können daher derzeit noch nicht vollzogen werden. Die Ekosem-Agrar AG wird einen Freigabeantrag vorbereiten, über den das OLG Karlsruhe erst- und letztinstanzlich entscheiden wird. Der gemeinsame Vertreter hat angekündigt, die Forderungen aus den Schuldverschreibungen der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 bis zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe über den Freigabeantrag nicht ernsthaft einzufordern. „Im Hinblick auf die Anfechtungsklage werden unsere Rechtsberater einen Freigabeantrag vorbereiten und wir sind zuversichtlich, hier in kurzer Zeit eine finale positive Entscheidung zum Vollzug zu erhalten“, sagt Wolfgang Bläsi, Vorstandsmitglied und CFO der Ekosem-Agrar AG. Die Ekosem-Agrar AG wird nun also die Zinsen für die Anleihe 2019/24 zunächst nicht zahlen und mit Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger die entsprechende Stundung erklären.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com
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Unternehmensanleihe der Ekosem-Agrar GmbH 2012/2021 (getilgt)
Unternehmensanleihe der Ekosem-Agrar GmbH 2012/2022
Unternehmensanleihe der Ekosem Agrar GmbH 2019/2024
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