Ekosem-Agar AG: Gläubigervertreter unterstreicht noch einmal Wichtigkeit der Teilnahme an AGVs – „Unverzüglich Sperrvermerke beantragen“
Pressemitteilung der e.Anleihe GmbH:
Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) unterstreicht große Bedeutung der Teilnahme oder Vertretung der Anleihegläubiger bei den anstehenden Versammlungen
- – In sehr konstruktiven Gesprächen vernünftige Lösung gefunden
- – Anleihegläubiger müssen gesetzlich vorgeschriebene Mindestpräsenz sicherstellen
- – Möglichkeit zu unentgeltlichen Bevollmächtigungen, Sperrvermerke unverzüglich beibringen
Im Anschluss an die zweite Informations- und Diskussionsveranstaltung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) und designierten gemeinsamen Vertreters der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022 (ISIN: DE000A1R0RZ5) unterstreicht die e.Anleihe GmbH die große Bedeutung der Teilnahme oder Vertretung bei den anstehenden Versammlungen der Anleihegläubiger am 30. und 31. Mai 2022 in Sinsheim.
„Gemeinsam mit dem Gläubigerbeirat haben wir in sehr konstruktiven Gesprächen eine vernünftige Lösung gefunden“, erläutert der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon. „Es geht um jede Stimme. Die Anleihegläubiger müssen auf den Versammlungen mit der gesetzlichen vorgesehenen Mindestpräsenz vertreten sein, wenn sie diese Lösung nun auch kurzfristig über die Ziellinie bringen wollen.“
Sperrvermerke angesichts Vatertags-Wochenendes unverzüglich beizubringen
Angesichts des langen Vatertags-Wochenendes vor den beiden anstehenden Versammlungen sollten die Anleihegläubiger unverzüglich über die Depotbanken aktuelle besondere Nachweise des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen und die für die Versammlungen notwendigen Sperrvermerke beantragen. Die Vorlage der Sperrvermerke durch den jeweiligen Anleihegläubiger oder seinen Vertreter ist für die Ausübung des Stimmrechts am Versammlungstag erforderlich.
Die e.Anleihe GmbH verweist darauf, dass die Emittentin sich bereit erklärt hat, die Kosten zu übernehmen, die den Anleihegläubigern für die Depotbescheinigung mit Sperrvermerk für die zweite Anleihegläubigerversammlung entstehen. Nach erfolgter Teilnahme (per Vollmacht oder persönlich) können die Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar AG über die E-Mail-Adresse ir@ekosem-agrar.de mit einem Nachweis über die entstandenen Kosten und Ihre Bankverbindung zusenden.
Möglichkeit zu unentgeltlichen Bevollmächtigungen
Anleihegläubiger, die an den weiteren Versammlungen der Anleihegläubiger am 30. und am 31. Mai 2022 in Sinsheim nicht selbst teilnehmen können, haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Bevollmächtigung. Damit gewährleisten sie, dass die vorgeschlagene Wertaufholung oder der Anreiz der Rückzahlungsstaffel für das Unternehmen verbindlich beschlossen und umgesetzt werden können.
Insbesondere können folgende Personen unentgeltlich bevollmächtigt werden:
- – Hans-Jürgen Friedrich, Vorstandsvorsitzender der KFM Deutsche Mittelstand AG und Mitglied des Gläubigerbeirats: https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/gemeinsamer-vertreter/
- – Rechtsanwalt Michael Siegle, dienstansässig Hackenstraße 7b, 80331 München, von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mandatiert: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/
- – Stimmrechtsvertreter der Emittentin selbst. Entsprechende Vordrucke können über https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/anleiheglaeubigerversammlung-2012-2022/ abgerufen werden.
Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:
e.Anleihe GmbH
+49 (0) 711 184 2923 – 1
ekosem@elsaesser.co
Ansprechpartner für die Vertreter: innen der Medien:
thomas SCHULZ
tsc.komm I Köln-Ehrenfeld
mobil: + 49 171 86 86 482
mail: tsc@tsc-komm.de
e.Anleihe GmbH
Foto: pixabay.com
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Unternehmensanleihe der Ekosem-Agrar GmbH 2012/2021 (getilgt)
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