Ekosem-Agrar AG: Anfechtungsklage laut OLG Karlsruhe unbegründet – Beschlüsse der AGVs wirksam
Adhoc-Mitteilung der Ekosem-Agrar AG:
Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlungen vom 30./31. Mai 2022 können vollzogen werden
- – OLG Karlsruhe erlässt Freigabebeschluss
In dem von der Ekosem-Agrar AG eingeleiteten Freigabeverfahren hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Freigabebeschluss (Az. 1 AktG 1/22) festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 der ESA-Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A1R0RZ5) rechtshängig ist, der Vollziehung dieser Beschlüsse nicht entgegensteht. Das OLG Karlsruhe hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die erhobene Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet ist.
Somit können nun sowohl die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2012/2022 (ISIN: DE000A1MLSJ1) vom 30. Mai 2022 als auch die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/2024 vom 31. Mai 2022 unverzüglich vollzogen werden. Damit werden dann auch die beschlossenen Änderungen der jeweiligen Anleihebedingungen wirksam.
Ekosem-Agrar AG
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