DEAG plant Börsen-Delisting – Anleihe 2018/23 (A2NBF2) soll weiter notiert bleiben

Montag, 11. Januar 2021


Pressemitteilung der DEAG Deutsche Entertainment AG:

DEAG plant Delisting: Delisting-Übernahmeangebot vereinbart

Die DEAG Deutsche Entertainment AG („DEAG“ oder die „Gesellschaft“), ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) plant den Rückzug von der Börse („Delisting“). Hierfür hat sich der Vorstand der DEAG um Prof. Peter Schwenkow die Unterstützung der größten Einzelaktionärin der DEAG gesichert. In einer heute mit der Apeiron Investment Group Ltd. („Apeiron“) und deren Bietergesellschaft (Musai Capital Ltd., „Bieterin“) geschlossenen Vereinbarung wurde die Durchführung eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots als Voraussetzung für das Delisting vereinbart.

Im Zuge des geplanten Delisting ist es beabsichtigt, die Rechtsform der Aktiengesellschaft der DEAG beizubehalten und die Notierung der Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25) im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse fortzuführen. Auch werden sämtliche Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats die Gesellschaft auf dem weiteren Wachstumskurs begleiten. Weiterhin sollen alle bestehenden Verträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Dienstleistern und Künstlerinnen und Künstlern vollumfänglich bestehen bleiben.

Der Rückzug aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt ein vorheriges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre der DEAG voraus, sodass alle Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung noch veräußern können. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron, der langjährigen und mit einem Aktienanteil von ca. 18 % größten Einzelaktionärin der DEAG, hat die Bieterin gemäß der geschlossenen Vereinbarung heute ein solches Angebot mit einem Barangebotspreis, berechnet gemäß der gesetzlich für ein Delisting-Übernahmeangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurse der letzten drei und der letzten sechs Monate, angekündigt. Nach Berechnung der Bieterin liegt dieser Preis derzeit bei EUR 3,07 pro DEAG-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bieterin nach Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. Als Delisting-Übernahmeangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.

Gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Investor Mike Novogratz, welcher über sein Family Office Galaxy Group Investments LLC ca. 14 % der DEAG-Aktien hält, sowie anderen bestehenden Aktionären der Gesellschaft haben sich Apeiron und die Bieterin über die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Die Parteien der Aktionärsvereinbarung, die insgesamt ca. 47 % der DEAG-Aktien halten, werden für ihre DEAG-Aktien das geplante Angebot nicht annehmen. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren. Apeiron und die Bieterin haben in der Vereinbarung mit der DEAG die Unterstützung der weiteren Wachstumsstrategie des Unternehmens außerhalb der Börsennotierung zugesichert.

Gründer und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft Herr Prof. Peter Schwenkow hierzu: „Trotz der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten über die Zukunft der Live-Entertainment-Industrie durch die weiterhin bestehenden Restriktionen freut sich die DEAG über die fortlaufende Unterstützung und das Vertrauen sämtlicher Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte, aller Geschäftsführer, Partner, Mitgesellschafter und der bestehenden Großaktionäre, die den bestehenden Wachstumskurs der DEAG im nicht gelisteten Unternehmensumfeld weiter gemeinsam verfolgen wollen.“

Vorstand und Aufsichtsrat der DEAG werden zu dem öffentlichen Delisting-Übernahmeangebot, wie gesetzlich vorgesehen, nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme abgeben.

DEAG Deutsche Entertainment AG

Fotos: pixabay.com

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DEAG Deutsche Entertainment AG 2018/23

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