Cardea Europe muss Anleihe-Zinszahlung (A3H2ZP) verschieben

Keine fristgerechte Zinszahlung – die Cardea Europe AG kann die zum 08.12.2022 fällige Zinszahlung für die 7,25%-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A3H2ZP5) nicht fristgerecht zahlen und muss die Zinszahlung daher verschieben. Das teilte das Unternehmen am frühen Abend via Adhoc-Meldung mit. Cardea Europe beabsichtigt nach eigenen Angaben, die säumige Zinszahlung innerhalb von 15 Tagen zu zahlen, bevor ein Kündigungsgrund für die Gläubiger vorliegt. Die notwendigen liquiden Mittel sollen im Cardea-Konzern bereitgestellt werden, da für die Zinszahlung die Garantie der Muttergesellschaft Cardea Group greift. Weitere Gründe für die ausgebliebene Zinszahlung nannte das Unternehmen indes nicht.
ANLEIHE CHECK: Die Anleihe 2020/23 der Cardea Europe AG (ISIN DE000A3H2ZP5) wird jährlich mit 7,25% verzinst und hat ein Gesamtvolumen von 125 Mio. Euro. Bis zum 09.12.2021 waren davon allerdings erst 2,365 Mio. Euro platziert. Die Anleihe notiert an der Börse Frankfurt und läuft bis zum 08.12.2023.
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com
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Es ist schon merkwürdig, dass parallel zur Information über die Verschiebung des Kupons die Internet-Seite von Cardea Europe AG nicht mehr existiert.